JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verzögerungsgebühr
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Verzögerungsgebühr, "Flucht in die Säumnis" |
| Stichwort: | Verzögerungsgebühr |
| Leitsatz: | Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr ist gerechtfertigt, wenn eine Partei im Verhandlungstermin "in die Säumnis flieht", um der gemäß § 56 Abs. 2 ArbGG drohenden Zurückweisung verspäteten Vorbringens zu entgehen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 586/08 | |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Verzögerungsgebühr, Vertagung |
| Stichwort: | Verzögerungsgebühr |
| Leitsatz: | Die Verzögerungsgebühr gemäß § 38 GKG dient ihrem Sinn und Zweck nach in erster Linie dazu, den Mehraufwand des Gerichts abzugelten, der diesem durch eine von den Parteien oder ihren Vertretern verschuldete Vertagung eines Termins zur mündlichen Verhandlung entsteht. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 87/07 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, BGB |
| Schlagworte: | Verzögerungsgebühr |
| Stichwort: | Verzögerungsgebühr |
| Leitsatz: | Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr ist gerechtfertigt, wenn eine Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung in die Säumnis flieht, um der gem. § 296 ZPO drohenden Zurückweisung verspäteten neuen Vorbringens im Termin zu entgehen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 70/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, GKG |
| Schlagworte: | Verzögerungsgebühr |
| Stichwort: | Verzögerungsgebühr |
| Leitsatz: | 1. Entzieht der Vermieter dem Mieter den Besitz an der Mietsache durch verbotene Eigenmacht und vermietet die Mietsache sofort erneut an einen Dritten, steht dem Mieter gegen den Vermieter nur ein Anspruch auf Übertragung des mittelbaren Besitzes gem. § 870 BGB zu, der gem. § 886 ZPO vollstreckt wird. 2. Im Falle einer Leistungsverfügung wegen verbotener Eigenmacht richtet sich der Wert des einstweiligen Verfügungsverfahrens nach dem Hauptsachestreitwert. 3. Bei einer Leistungsverfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Mietbesitzes wird der Streitwert wie bei einem Anspruch auf erstmalige Gebrauchsgewährung durch die Höhe des Jahresmietzinses begrenzt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 71/07 | |
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