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Verzögerung im Justizablauf

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 97/03 vom 03.07.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Nebenklage, Anschluss, nachträgliche Entscheidung, Verzögerung im Justizablauf
Stichwort:Verzögerung im Justizablauf
Leitsatz:Nach Rechtskraft des Urteils kann der Anschluss als Nebenkläger in der Regel nicht mehr erklärt werden; auch die Bestellung eines Beistandes ist dann nicht mehr möglich. Etwas anderes gilt allerdings wenn, wenn die Anschlusserklärung aufgrund von Verzögerungen bei den Justizbehörden nicht rechtzeitig zur Akte gelangt ist
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 97/03




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