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Verzögerung im Berufungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 20/03 vom 16.01.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftbeschwerde, Verzögerung im Berufungsverfahren, Ladung eines ausländischen Zeugen, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Verzögerung im Berufungsverfahren
Leitsatz:Es ist anerkannt, dass auch außerhalb des Verfahrens nach den §§ 121, 122 StPO bei der gemäß § 120 Abs. 1 StPO jederzeit zu prüfenden Frage, ob die weitere Untersuchungshaft noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, auch auf das in Haftsachen im besonderen Maße geltende Beschleunigungsprinzip des § 6 EMRK abzustellen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils das Rechtsmittelverfahren ungebührlich verzögert.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 20/03




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