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verzögerte Anklageerhebung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 BL 8/02 vom 19.02.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, verzögerte Anklageerhebung, Bedeutung der Sache, schwerer Tatvorwurf
Stichwort:verzögerte Anklageerhebung
Leitsatz:Größeren Bearbeitungsengpässen muss die Staatsanwaltschaft zum Zwecke der notwendigen Verfahrensbeschleunigung mit entsprechenden organisatorischen Maßnahmen zur Entlastung des Dezernenten begegnen. Die Schwere des Tatvorwurfs ist bei der Beantwortung der Frage, ob ein "wichtiger Grund" im Sinn des § 121 StPO vorliegt, ohne Belang.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 BL 8/02



OLG-HAMM – Beschluss, 2 BL 165/2000 vom 26.09.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftprüfung, wichtiger Grund, Stillstand der Ermittlungen, verzögerte Anklageerhebung, Außervollzugsetzung des Haftbefehls durch das Oberlandesgericht
Stichwort:verzögerte Anklageerhebung
Leitsatz:Leitsatz:

1. Die weitere Fortdauer der Untersuchungshaft im Sinn von § 121 Abs. 1 StPO ist nicht mehr gerechtfertigt, wenn keine wichtigen Gründe dafür erkennbar sind, warum, nachdem rund drei Monate lang keine verfahrensbezogenen Ermittlungshandlungen unternommen worden sind, noch nicht Anklage erhoben worden ist.

2. Eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls durch das Oberlandesgericht im Haftprüfungsverfahren nach den §§ 121, 122 StPO kommt nur in Betracht, wenn die besonderen Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus gegeben sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 BL 165/2000


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