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Verzicht der Schlusserben auf Geltendmachung der Pflichtteile gegenüber überlebendem Ehegatten gegen mit dessen Tod fälliger Abfindung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 30/05 vom 27.06.2007

Rechtsgebiete:ErbStG
Schlagworte:Berliner Testament - Verzicht der Schlusserben auf Geltendmachung der Pflichtteile gegenüber überlebendem Ehegatten gegen mit dessen Tod fälliger Abfindung
Stichwort:Verzicht der Schlusserben auf Geltendmachung der Pflichtteile gegenüber überlebendem Ehegatten gegen mit dessen Tod fälliger Abfindung
Leitsatz:Haben Eheleute ihre Kinder im Wege eines Berliner Testaments zu Schlusserben eingesetzt und vereinbaren diese mit dem überlebenden Ehegatten, jeweils gegen Zahlung einer erst mit dessen Tod fälligen Abfindung auf die Geltendmachung der Pflichtteile nach dem erstverstorbenen Ehegatten zu verzichten, können die Kinder beim Tod des überlebenden Ehegatten keine Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus dieser Vereinbarung abziehen. Die Abfindungsverpflichtungen stellten für den überlebenden Ehegatten keine wirtschaftliche Belastung dar.
Volltext: BFH - Urteil, II R 30/05




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