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Verzicht auf Versorgungsausgleich

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 10 UF 77/08 vom 07.01.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Versorgungsausgleich, Verzicht auf Versorgungsausgleich
Stichwort:Verzicht auf Versorgungsausgleich
Leitsatz:Ausnahmsweise ist der kompensationslose Verzicht auf den Versorgungsausgleich genehmigungsfähig, weil § 1587 o Abs. 2 Satz 4 BGB keine abschließende Regelung der Genehmigungsvoraussetzung enthält. Dabei ist von Bedeutung, ob es der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht bedarf, um für den verzichtenden Ehegatten den Grundstock einer eigenständigen Versorgung für das Alter und für den Fall der Erwerbsunfähigkeit zu legen, oder ob ein Ehegatte auf ihm an sich zustehende Versorgungsanrechte im Hinblick auf Umstände verzichtet, die im Rahmen der Härteregelung des § 1587 c BGB zu berücksichtigen sind.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 10 UF 77/08




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