JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verzicht auf Verjährungseinrede
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verjährung, verjährungsunterbrechende Handlung, Verzicht auf Verjährungseinrede |
| Stichwort: | Verzicht auf Verjährungseinrede |
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Die bloße Erteilung einer Auskunft im Zugewinnausgleichsverfahren stellt hinsichtlich des Leistungsanspruchs grundsätzlich kein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis i.S.v. § 208 BGB dar. 2. Ein (wechselseitiger) Verzicht auf die Einrede der Verjährung vor Ablauf der Verjährungsfrist ist gemäß § 225 BGB ungültig. Der Erhebung der Verjährungseinrede kann jedoch § 242 BGB entgegenstehen. Im Falle des Antrags auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe setzt dies aber voraus, daß jedenfalls bis zum Zeitpunkt der (wechselseitig) vereinbarten Frist, bis zu der auf die Einrede der Verjährung verzichtet werden sollte, die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe vorliegen müssen. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 43/00 | |
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