JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung
| Rechtsgebiete: | BetrVG, GG |
| Schlagworte: | Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung |
| Stichwort: | Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Der Arbeitgeber darf die Einstellung eines Bewerbers nicht davon abhängig machen, daß dieser nicht Gewerkschaftsmitglied ist. Ein solches Auswahlkriterium verstößt gegen das nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Recht des Arbeitnehmers, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Der Verstoß berechtigt den Betriebsrat, die Zustimmung zur Einstellung zu verweigern. 2. Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Einstellung nicht allein deshalb verweigern, weil untertarifliche Bezahlung vorgesehen ist. Zur Vermeidung der damit möglicherweise verbundenen Gesetzesverletzung ist es nicht erforderlich, daß die Einstellung unterbleibt. Der Arbeitnehmer kann mögliche Tarifansprüche nach der Einstellung gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen. Aktenzeichen: 1 ABR 16/99 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - I. Arbeitsgericht Beschluß vom 27. August 1998 Elmshorn - 3 BV 39 d/97 - II. Landesarbeitsgericht Beschluß vom 18. März 1999 Schleswig-Holstein - 4 TaBV 47/98 - |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 16/99 | |
"Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum