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Verzicht auf Reisekostenvergütung bei Tarifbindung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 323/02 vom 11.09.2003

Rechtsgebiete:TVG, BGB, BBesG, BAT-O, SächsRKG, EGBGB
Schlagworte:Verzicht auf Reisekostenvergütung bei Tarifbindung
Stichwort:Verzicht auf Reisekostenvergütung bei Tarifbindung
Leitsatz:1. § 42 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a BAT-O ordnet für die Erstattung von Reisekostenvergütung eines Angestellten die entsprechende Anwendung der für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen an. Damit gelten die darin in Bezug genommenen Reisekostenvorschriften zwischen beiderseits Tarifgebundenen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG unmittelbar und zwingend.

2. § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O enthält keine Öffnungsklausel für abweichende Abmachungen iSv. § 4 Abs. 3 TVG. Ein Verzicht des Angestellten auf die Erstattung von Reisekosten ist bei Tarifbindung der Parteien gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG iVm. § 134 BGB nichtig, wenn die von der Tarifvorschrift übernommenen Reisekostenbestimmungen den Verzicht auf Reisekostenvergütung nicht ausdrücklich gestatten. Ein Rückgriff auf beamtenrechtliche Vorschriften und allgemeine Grundsätze außerhalb des Reisekostenrechts ist von der Verweisung in § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O nicht gedeckt.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 323/02




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