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Verzicht auf Prüfung von Abschiebungshindernissen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 21.02 vom 10.07.2003

Rechtsgebiete:AuslG, AsylVfG
Schlagworte:Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Duldungsgründe, Einreiseverbot, tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung, Zielstaatsbezeichnung, Verzicht auf Prüfung von Abschiebungshindernissen, Abschiebungsandrohung auf Vorrat.
Stichwort:Verzicht auf Prüfung von Abschiebungshindernissen
Leitsatz:Die Androhung der Abschiebung in einen bestimmten Zielstaat (hier: Syrien) darf ausnahmsweise dann ohne Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG aufgehoben werden, wenn bereits aufgrund der Entscheidung über das Asylbegehren zweifelsfrei feststeht, dass eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Ausreise in den Zielstaat auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen sind (hier: wegen eines Rückkehrverbots für staatenlose Kurden).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 21.02




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