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Verzicht auf die Bestellung eines Entwurfsverfassers

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 04.1080 vom 15.07.2005

Rechtsgebiete:BayBO, BBauG 1960, BayBO 1901, BauGB
Schlagworte:Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück, Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Bauvorlageberechtigung, Verzicht auf die Bestellung eines Entwurfsverfassers, Abgrenzung Innenbereich /Außenbereich, vorhandene Bebauung, Baulinienfestsetzung gemäß BayBO 1901, Fortgeltung als einfacher Bebauungsplan, Verfestigung einer Splittersiedlung, Ersatzbau, zulässigerweise errichtetes Wohngebäude
Stichwort:Verzicht auf die Bestellung eines Entwurfsverfassers
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 04.1080




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