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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 16 U 11/04 vom 13.05.2004

Rechtsgebiete:BGB, ProstG, GG
Schlagworte:Verzehrvertrag, Prostitution Vertrag über, Sittenwidrigkeit, Schuldanerkenntnis
Stichwort:Verzehrvertrag
Leitsatz:1. Ein abstraktes Schuldanerkenntnis i.S.v. § 781 BGB ist nichtig, wenn es einem Kunden eines Animierlokals über einen Betrag abverlangt wird, der einen fünfstelligen DM-Betrag übersteigt.

2.Verzehrverträge in Animierlokalen sind grundsätzlich nicht sittenwidrig, wenn mit ihnen keine sexuellen Leistungen abgegolten werden.

3. Der auf Geschlechtsverkehr gegen Entgelt gerichtete Vertrag als solcher ist auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes sittenwidrig.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 16 U 11/04




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