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Verwurzelung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 3.08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG 1990, GG, EMRK, Richtlinie 2003/86/EG
Schlagworte:Ehegattennachzug, Familienzusammenführung, Sicherung des Lebensunterhalts, Regelerteilungsvoraussetzung, Ausnahme, Regelausweisung, Ermessen, Schutz von Ehe und Familie, Verwurzelung
Stichwort:Verwurzelung
Leitsatz:Von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kann nicht nach Ermessen abgesehen werden. Vielmehr stellt es eine gerichtlich voll überprüfbare gebundene Entscheidung dar, ob ein Ausnahmefall von der Regel vorliegt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 3.08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 3244/08 vom 05.02.2009

Rechtsgebiete:EMRK, AufenthG, VwGO
Schlagworte:Achtung Familienleben, Schutzbereich bei Volljährigen, Verwurzelung, Faktischer Inländer, Abschiebungsschutz, Bleiberecht
Stichwort:Verwurzelung
Leitsatz:1. Die Beziehungen von jungen ledigen Erwachsenen zu ihren Eltern und anderen nahen Familienangehörigen fallen in den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 EMRK, wenn die Betreffenden nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (im Anschluss an EGMR, Urt. v. 23.06.2008 - Nr. 1638/08 [Maslov II] - InfAuslR 2008, 333).

2. Zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei "verwurzelten" Ausländern (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 25.10.2007 - 11 S 2091/07 - InfAuslR 2008, 29 = NVwZ 2008, 344).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 3244/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 2235/08 vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:EMRK, AufenthG, VwGO
Schlagworte:Verwurzelung, Faktischer Inländer, Abschiebungsschutz, Aufenthalt aus humanitären Gründen, Bleiberecht, Altfallregelung, Ashkali
Stichwort:Verwurzelung
Leitsatz:Die Abschiebung eines langjährig geduldeten Ausländers, der wegen des Ausschlussgrundes des § 104 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG nicht unter die gesetzliche Altfallregelung fällt, kann im Einzelfall ein unverhältnismäßiger Eingriff in das geschützte Privatleben i.S. des Art. 8 EMRK sein, wenn die begangenen Straftaten die den Ausschlussgrund begründende Grenze von 50 Tagessätzen nicht erheblich übersteigen und lange zurückliegen, und der Ausländer

- die Aufenthaltsbeendigung nicht verzögert hat,

- seinen erwachsenen Kindern und deren Familien ein Aufenthaltsrecht eingeräumt wurde,

- er seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichert, und

- er infolge einer grundlegenden Wandlung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in seinem Herkunftsstaat (hier: Kosovo) und der Zugehörigkeit zu einer dort wenig geachteten ethnischen Minderheit (hier: Ashkali) in besonderem Maße entwurzelt ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2235/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 1534/08 vom 16.07.2008

Rechtsgebiete:EMRK, VwGO
Schlagworte:Verwurzelung, Faktischer Inländer, Abschiebungsschutz, Aufenthalt aus humanitären Gründen, Bleiberecht, Altfallregelung
Stichwort:Verwurzelung
Leitsatz:Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei fehlender "Verwurzelung" i.S. des Art. 8 EMRK (im Anschluss an den Senatsbeschluss v. 25.10.2007 - 11 S 2091/07 - InfAuslR 2008, 29).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1534/08


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