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Verwirkung wegen Einkünften aus Nebentätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 UF 121/08 vom 10.10.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Anrechnung von Nebeneinkünften während des Studiums, Verwirkung wegen Einkünften aus Nebentätigkeit
Stichwort:Verwirkung wegen Einkünften aus Nebentätigkeit
Leitsatz:1. Die Anrechnung des Erwerbseinkommens eines Studierenden vollzieht sich in Anwendung des § 1577 Abs. 2 S. 2 BGB nach Billigkeitsgesichtspunkten.

2. Verschweigt ein volljähriges Kind die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit neben dem Studium, kann darin eine schwere Verfehlung liegen, die zur Beschränkung des Unterhaltsanspruches nach § 1611 Abs. 1 BGB führt.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 UF 121/08




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