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Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

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BAG – Urteil, 8 AZR 174/07 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Unterrichtung über einen Betriebsübergang, Beginn der Frist für den Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses, Verwirkung des Rechts zum Widerspruch
Stichwort:Verwirkung des Rechts zum Widerspruch
Leitsatz:Hat einer der beiden möglichen Adressaten eines Widerspruchs nach § 613a Abs. 6 BGB Kenntnis von Umständen, die zur Verwirkung des Rechts auf Widerspruch führen, so kann sich der andere Widerspruchsadressat hierauf berufen. Insoweit werden Betriebsveräußerer und Betriebserwerber als Einheit behandelt.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 174/07




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