JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verwirkung des Klagerechts bei Kündigung nach dem Einigungsvertrag
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verwirkung des Klagerechts bei Kündigung nach dem Einigungsvertrag |
| Stichwort: | Verwirkung des Klagerechts bei Kündigung nach dem Einigungsvertrag |
| Leitsatz: | Leitsätze: Zur Feststellung, ob der Arbeitnehmer das Recht verwirkt hat, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geltend zu machen, sind das Zeitmoment und das Umstandsmoment ohne kausalen Bezug zueinander zu prüfen. Ist das Zeitmoment nicht erfüllt, kommt das Umstandsmoment nicht zum Tragen. Ist das Zeitmoment erfüllt (hier: Klageerhebung erst nach 22 Monaten), kann das Umstandsmoment nicht deshalb verneint werden, weil der Arbeitgeber vor Ablauf des Zeitmoments über den Arbeitsplatz disponiert hat. Aktenzeichen: 8 AZR 890/98 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 2. Dezember 1999 - 8 AZR 890/98 - I. Arbeitsgericht Neumünster - 4a Ca 1681/95 - Urteil vom 19. Dezember 1995 II. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 2 Sa 44/98 - Urteil vom 3. Juni 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 890/98 | |
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