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Verwertungsausschluss -besondere Härte

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BSG – Urteil, B 14/7b AS 68/06 R vom 15.04.2008

Rechtsgebiete:SGB II, SGB VI, VVG, AltZertG, GG
Schlagworte:Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Kapitallebensversicherung - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - Ermittlung des Verkehrswertes - wesentliche Änderung des Verkehrswertes bei Beleihung - Privilegierung staatlich geförderten Altersvorsorgevermögens -Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Verwertungsausschluss -besondere Härte - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Verwertungsausschluss -besondere Härte
Leitsatz:1. Die offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung bestimmt sich nach dem Verhältnis von eingezahlten Beiträgen und Substanzwert (Verkehrswert/Rückkaufswert der Versicherung - Fortführung von BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 R = SozR 4-4200 § 12 Nr 5) im Zeitpunkt der Antragstellung und unter Berücksichtigung wesentlicher Änderungen während des Leistungsbezugs.

2. Bei wesentlicher Änderung in der Gestalt einer Beleihung sind die vor der Beleihung gezahlten Beiträge in dem Verhältnis gemindert anzusetzen, in dem die während des streitigen Zeitraums aufgenommene Beleihungssumme zu dem bei der Antragstellung festgestellten Rückkaufswert steht.
Volltext: BSG - Urteil, B 14/7b AS 68/06 R




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