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Verwerfungsbeschluss nach § 346 StPO vor Ende der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 487/08 vom 11.07.2008

Rechtsgebiete:StPO, OWiG
Schlagworte:Verwerfungsbeschluss nach § 346 StPO vor Ende der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde
Stichwort:Verwerfungsbeschluss nach § 346 StPO vor Ende der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde
Leitsatz:Hat das Amtsgericht die Rechtsbeschwerde wegen nicht fristgerechter Begründung zu einem Zeitpunkt als unzulässig verworfen und dem Betroffenen den Verwerfungsbeschluss zugestellt, zu dem die Beschwerdebegründungsfrist noch nicht abgelaufen war, führt dieser Mangel der amtsgerichtlichen Entscheidung dazu, dass die Rechtsmittelbegründungsfrist erst mit Aufhebung des amtsgerichtlichen Verwerfungsbeschlusses in Lauf gesetzt wird (Fortführung von BayObLG Beschl. v. 29.11.1993 - 1 ObOWi 398/93).
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 487/08




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