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Verwerfungsbeschluss

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 7 Ta 229/02 vom 26.02.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Versäumnisurteil, Einspruch, Unzulässigkeit, Verwerfungsbeschluss, Rechtsmittel, Meistbegünstigungsgrundsatz
Stichwort:Verwerfungsbeschluss
Leitsatz:1) Verwirft das Arbeitsgericht den verspäteten Einspruch gegen ein Versäumnisurteil nach der Neufassung des § 341 ZPO irrtümlich durch Beschluss statt durch Urteil, so ist die von der unterlegenen Partei nach Maßgabe der ihr erteilten Rechtsmittelbelehrung hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde zulässig.

Dies folgt aus dem sog. Meistbegünstigungsgrundsatz.

2) Das Rechtsmittelgericht hat gleichwohl in der "an sich" gegebenen Form, also durch Urteil zu entscheiden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Ta 229/02



LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1191/01 vom 13.05.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Rechtskraft, Verwerfungsbeschluss, Berufung
Stichwort:Verwerfungsbeschluss
Leitsatz:Ist eine Berufung durch Beschluss als unzulässig verworfen worden, weil die Berufungsschrift verspätet eingegangen sei, so ist eine erneute Berufung mit der Begründung, das Zustelldatum des ersten Verwerfungsbeschlusses sei unrichtig, wegen der Rechtskraftswirkung des ersten Verwerfungsbeschlusses unzulässig.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1191/01


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