JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verwerfung des Einspruchs
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Verhandlungsfähigkeit, Verwerfung des Einspruchs, genügende Entschuldigung |
| Stichwort: | Verwerfung des Einspruchs |
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen der Prüfung der Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen Nichterscheinen des Angeklagten ist das Gericht nur zu solchen Aufklärungsmaßnahmen verpflichtet, die kurzfristig möglich sind und nicht etwa zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung führen. 2. In der Vorlage eines Attestes kann jedenfalls dann keine (konkludente) Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht gesehen werden, wenn im Urteil ausdrücklich festgestellt ist, dass die für die Annahme einer Entschuldigung zu dürftigen Angaben im Attest gerade auf dem Fehlen einer (weitergehenden) Entbindung liegen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 3 Ss 84/09 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, OWiG |
| Schlagworte: | Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Verteidiger mit Vollmacht, keine Ladung des Verteidigers, notfalls telefonische Mitteilung des Termins an Verteidiger |
| Stichwort: | Verwerfung des Einspruchs |
| Leitsatz: | In dem Fall, dass eine förmliche Ladung des Verteidigers unter Einhaltung der Ladungsfrist nicht mehr möglich gewesen wäre, weil die Weiterleitung eines entsprechenden Bestellungsschreibens das Gericht erst kurz vor der Hauptverhandlung erreicht hat, muss dem Verteidiger notfalls telefonisch Mitteilung vom Termin gemacht werden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 851/08 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StPO |
| Schlagworte: | Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Wiedereinsetzungsantrag, Rechtsbeschwerdebegründung zweifelhaft, da nur Ausführungen zum Wiedereinsetzungsantrag, hinreichende Auseinandersetzung, Verwerfung nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt, ärztliches Attest, Entbindungsantrag in der Hauptverhandlung, besondere Vollmacht, Nachweis, Vortrag, Klärung der Fahrereigenschaft war erforderlich |
| Stichwort: | Verwerfung des Einspruchs |
| Leitsatz: | Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, dass der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid nicht wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen hätte verworfen werden dürfen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 456/08 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Verletzung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, akute Erkrankung, Verwerfung des Einspruchs, unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, Reiseunfähigkeit, keine Diagnose, ärztliches Attest, Überprüfungspflicht |
| Stichwort: | Verwerfung des Einspruchs |
| Leitsatz: | Nach § 74 Abs. 2 OWiG ist, wenn der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung über die Folgen seines Ausbleibens in der Hauptverhandlung ausbleibt, die Verwerfung seines Einspruchs nur zulässig, wenn das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt ist. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist. Das Amtsgericht muss, wenn ein konkreter Hinweis auf einen Entschuldigungsgrund vorliegt, dem im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgehen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 731/08 | |
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