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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung 

Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 589/00 vom 30.11.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung, Begründung der formellen Rüge, keine Entschuldigungsgründe im angefochtenen Urteil
Stichwort:Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung
Leitsatz:Leitsatz:

Ergibt sich aus dem tatrichterlichen Urteil, mit dem die Berufung des Angeklagten wegen Ausbleibens im Berufungshauptverhandlungstermin verworfen worden ist, nicht, dass der Angeklagte überhaupt Entschuldigungsgründe vorgebracht hatte, muß dazu in der Revisionsbegründung bei der Begründung der formellen Rüge vorgetragen werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 589/00




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