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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin 

Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 1056/00 vom 09.11.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin, Begriff der genügenden Entschuldigung, Überprüfung der Entschuldigung, Amtsaufklärungspflicht des Gerichts
Stichwort:Verwerfung der Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten im Berufungshauptverhandlungstermin
Leitsatz:Leitsatz:

Der Angeklagte ist nicht zu einer Glaubhaftmachung oder gar zu einem Nachweis der vorgebrachten Entschuldigungsgründe für sein Ausbleiben im Berufungshauptverhandlungstermin verpflichtet; der Angeklagte hat nur Entschuldigungsgründe, die das Gericht nicht kennen kann, mitzuteilen und dem Gericht eine Überprüfungsmöglichkeit zu geben
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 1056/00




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