JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verwendung im komplexen Wohnungsbau
| Rechtsgebiete: | EV, VermG |
| Schlagworte: | Rückübertragung, Restitutionsausschluss, komplexer Wohnungsbau, Verwendung im komplexen Wohnungsbau, Änderung der Zweckbestimmung, Eigentümerwechsel als Gefährdung der geschützten Nutzung, Aufgabe der Zweckbestimmung, Verkauf als Aufgabe der Zweckbestimmung, Privatisierungspflichten der Gemeinden, Altschuldenhilfe-Gesetz, öffentliches Interesse an der geänderten Nutzung, Bereitstellung von Wohnraum für sozial schwächere Bevölkerungsschichten. |
| Stichwort: | Verwendung im komplexen Wohnungsbau |
| Leitsatz: | Die Verwendung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau begründet den Rückübertragungsausschluss nach § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG ohne Rücksicht darauf, ob die mit dem Restitutionsantrag angestrebte konkrete Eigentumszuordnung geeignet wäre, den entstandenen Nutzungsverbund zu wahren. Die Veräußerung im komplexen Wohnungsbau verwendeter Grundstücke lässt den Rückübertragungsausschluss nach § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht entfallen, wenn sie im Rahmen der Vorgaben des Art. 22 Abs. 4 Satz 4 und 5 EV und der Vorschriften des Altschuldenhilfe-Gesetzes durchgeführt wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 12.03 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, BGB |
| Schlagworte: | Grundstücksrückübertragung, Unmöglichkeit der Rückgabe, Notwegrecht, übernommene Grundstückssituation, vorhandene Grundstückszufahrt, Benutzung der vorhandenen Zufahrt durch den Eigentümer des zurückgegebenen Nachbargrundstücks, Übergang des Benutzungsrechts nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG, Verwendung im komplexen Wohnungsbau, planerische und bauliche Einbeziehung in die Umgebungsbebauung, Verwendung im komplexen Wohnungsbau als Schädigungsmaßnahme, Beschränkung der restitutionsausschließenden Verwendung auf Teile des Grundstücks, untergeordnete Mitbenutzung, Wertausgleich nach § 7 Abs. 1 VermG. |
| Stichwort: | Verwendung im komplexen Wohnungsbau |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die vermögensrechtliche Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück ist nicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen, wenn die Fläche durch eine bereits vorhandene Zufahrt erschlossen wird, die über ein im Eigentum des Verfügungsberechtigten verbleibendes Nachbargrundstück verläuft. 2. Geht eine unter § 5 Abs. 1 VermG fallende Verwendung des Restitutionsgrundstücks über eine untergeordnete Mitbenutzung von Teilbereichen nicht hinaus, bleibt die Rückgabefähigkeit des Grundstücks jedenfalls dann unberührt, wenn die Rechtsordnung dem mit dem Restitutionsausschlußgrund verfolgten Anliegen des Gesetzgebers in anderer Weise Rechnung trägt. Urteil des 7. Senats vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - I. VG Dresden vom 28.10.1998 - Az.: VG 12 K 784/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 20.99 | |
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