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Verwendung fremder Marke als "eye-catcher" bei Internet-Versteigerung

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 32/05 vom 04.03.2005

Rechtsgebiete:MarkenG, UWG
Schlagworte:Verwendung fremder Marke als "eye-catcher" bei Internet-Versteigerung
Stichwort:Verwendung fremder Marke als "eye-catcher" bei Internet-Versteigerung
Leitsatz:Die Verwendung einer fremden Marke im Suchbegriff einer Internet-Versteigerung stellt sich jedenfalls als Wettbewerbs- verstoß (§§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG) dar, wenn die Marke ersichtlich nur als sog. "eye-catcher" eingesetzt ist, ihr also kein ernsthafter Informationswert beizumessen ist.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 W 32/05




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