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Verwendung eines Soldaten

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 9.98 vom 15.01.1999

Rechtsgebiete:BBesG, SVG, PersStärkeG
Schlagworte:Ruhegehalt, Berücksichtigung einer Stellenzulage bei Berechnung des -, Stellenzulage, ruhegehaltfähige -, Verwendung eines Soldaten, zulageberechtigende -.
Stichwort:Verwendung eines Soldaten
Leitsatz:Leitsätze:

1. Stellenzulagen waren nach Vorbemerkung Nr. 3 a Abs. 1 Buchst. a) der Bundesbesoldungsordnungen A und B in der bis Ende 1998 geltenden Fassung nicht ruhegehaltfähig, wenn dem Beamten, Richter oder Soldaten nicht Funktionen nach ein und derselben Zulageregelung für eine Dauer von mindestens zehn Jahren übertragen worden sind.

2. Die Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand nach dem PersStärkeG steht einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht gleich.

Urteil des 2. Senats vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 -

I. VG Schleswig vom 29.04.1996 - Az.: VG 11 A 95/94 -
II. OVG Schleswig vom 12.12.1997 - Az.: OVG 3 L 185/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 9.98




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