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Verwendung außerhalb des Beitrittsgebietes

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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 70/08 vom 03.04.2009

Rechtsgebiete:2. BesÜV, ZDv 14/5
Schlagworte:Verwendung außerhalb des Beitrittsgebietes, Wirksamkeit von Versetzungen
Stichwort:Verwendung außerhalb des Beitrittsgebietes
Leitsatz:Eine Versetzung von Soldaten in das frühere Bundesgebiet wird nach der besonderen Regelung in der ZDv 14/5 Abschnitt P 171 Nr. 12 erst mit dem tatsächlichen Dienstantritt im früheren Bundesgebiet wirksam. Dies ist bei einer lediglich aus militärorganisatorischen Gründen erfolgten "buchmäßigen" Versetzung an den Standort K. im Rahmen eines KFOR-Einsatzes nicht der Fall.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 70/08




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