JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verweisungsprivileg
| Rechtsgebiete: | BGB, FinDAG, VwGO |
| Schlagworte: | Rechtsnachfolge, Bundesaufsichtsamt, Kreditwesen, Aussetzungsantrag, Rechtsmittel, Verweisungsprivileg, Dritter, Schutzbereich, Amtspflichtverletzung |
| Stichwort: | Verweisungsprivileg |
| Leitsatz: | 1. § 21 Abs. 1 FinDAG ist dahin auszulegen, dass auch Schadensersatzpflichten der Bundesrepublik Deutschland aus Amtspflichtverletzungen der Bediensteten des früheren Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übergehen. 2. Der Geschädigte büßt seinen Amtshaftungsanspruch nicht dadurch ein, dass er auf die Einlegung eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO verzichtet, dessen Erfolgsaussichten zweifelhaft sind und der einen Großteil des absehbaren Schadens nicht abwenden könnte. 3. Der Geschäftsleiter einer Bank, der von dieser auf Aufforderung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen abberufen und entlassen worden ist, kann nicht auf eine anderweitige Ersatzmöglichkeit bei der Bank verwiesen werden (Anschluss an BGH NJW-RR 2004, 1704 ff.[juris-Rn. 14]). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 239/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BörsG |
| Schlagworte: | Amtspflichtverletzung, Zulassungsstelle, Börsenaufsicht, Verweisungsprivileg, Prospekthaftung, Drittbezogenheit |
| Stichwort: | Verweisungsprivileg |
| Leitsatz: | 1. Amtshaftungsansprüche wegen pflichtwidriger Zulassung von Aktien nach § 36 BörsG a. F. bestehen nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, wenn der Anleger sich durch eine Prospekthaftungsklage bei dem die Aktien emittierenden Unternehmen schadlos halten kann. 2. Der Anleger hat darzulegen und zu beweisen, dass ihm dies nicht möglich ist bzw. war. Die Erhebung einer derartigen Klage ist ungeachtet ihres Aufwandes dann zumutbar, wenn der Amtshaftungsprozess einen vergleichbaren Aufwand besorgen lässt. 3. Die Amtspflichten der Zulassungsstelle im Zulassungsverfahren dienten bereits vor dem 1.7.2002 nicht dem Schutz einzelner Kapitalanleger. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 129/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BörsG |
| Schlagworte: | Amtspflichtverletzung, Zulassungsstelle, Börsenaufsicht, Verweisungsprivileg, Prospekthaftung, Drittbezogenheit |
| Stichwort: | Verweisungsprivileg |
| Leitsatz: | 1. Amtshaftungsansprüche wegen pflichtwidriger Zulassung von Aktien nach § 36 BörsG a. F. bestehen nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, wenn der Anleger sich durch eine Prospekthaftungsklage bei dem die Aktien emittierenden Unternehmen schadlos halten kann. 2. Der Anleger hat darzulegen und zu beweisen, dass ihm dies nicht möglich ist bzw. war. Die Erhebung einer derartigen Klage ist ungeachtet ihres Aufwandes dann zumutbar, wenn der Amtshaftungsprozess einen vergleichbaren Aufwand besorgen lässt. 3. Die Amtspflichten der Zulassungsstelle im Zulassungsverfahren dienten bereits vor dem 1.7.2002 nicht dem Schutz einzelner Kapitalanleger. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 178/05 | |
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