JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verweisungsbeschluss
| Rechtsgebiete: | ZPO, GVG |
| Schlagworte: | PKH, Verweisungsbeschluss, Rechtsweg, sic-non-Fall |
| Stichwort: | Verweisungsbeschluss |
| Leitsatz: | 1. Wird eine beim Arbeitsgericht erhobene Klage gemäß § 17 a GVG in den Rechtsweg der ordentlichen Gerichtsbarkeit verwiesen, so ist grundsätzlich auch nur das Gericht, an das verwiesen wurde, für die Entscheidung über einen mit der Klage verbundenen PKH-Antrag zuständig. 2. Kommt der Rechtsstreit gemäß § 240 ZPO endgültig zum Stillstand, bevor ein Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Rechtskraft erlangt hat, hat ausnahmsweise das Arbeitsgericht über den PKH-Antrag zu entscheiden, wenn dieser im Zeitpunkt der Unterbrechung des Verfahrens bescheidungsreif war und dem Antragsteller wegen der Vermögenslosigkeit seines Prozessgegners eine Aufnahme des Verfahrens nicht zumutbar ist. 3. Auch in einem solchen Fall darf bei der Prüfung der Erfolgsaussichten i.S.v. § 114 ZPO nicht auf die Unzulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs abgestellt werden. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 162/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Gerichtsstand, gewöhnlicher Arbeitsart, Verweisungsbeschluss, Beschwerde |
| Stichwort: | Verweisungsbeschluss |
| Leitsatz: | 1. Zur Begründung des Gerichtsstandes von § 48 Abs. 1a Satz 2 ArbGG am Wohnsitz eines Außendienstmitarbeiters genügt es, wenn er in einem häuslichen Home-Office seine Geschäftsreisen vor- oder nachbereitet oder Berichte über diese verfasst. Einen bestimmten Mindestumfang muss die am Wohnort verichtete Tätigkeit nicht haben. 2. Ein § 48 Abs. 1 a ArbGG verletzender Verweisungsbeschluss kann nicht mit einer außerorentlichen Beschwerde zum Landesarbeitsgericht angefochten werden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 308/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Außendienstmitarbeiter, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Arbeitsort, Verweisungsbeschluss |
| Stichwort: | Verweisungsbeschluss |
| Leitsatz: | Nach dem 31. März 2008 ist die Verweisung des Rechtsstreits eines Außendienstangestellten, der nach seiner Ansicht im Gerichtsstand des Erfüllungsortes geklagt hat, offensichtlich rechtswidrig und für das Gericht, an das verwiesen worden ist, nicht bindend, wenn vor Verweisungen die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1a ArbGG tatsächlich dargelegt worden sind. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 1 SHa 1/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, GVG, ZPO |
| Schlagworte: | örtliche Zuständigkeit, Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung, "greifbare Gesetzwidrigkeit", Außendienstmitarbeiter, rechtliches Gehör |
| Stichwort: | Verweisungsbeschluss |
| Leitsatz: | Es liegt kein die Bindungswirkung eines arbeitsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses in Frage stellender Fall einer "greifbaren Gesetzwidrigkeit" vor, wenn das Arbeitsgericht bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Klage eines Außerdienstmitarbeiters in Übereinstimmung mit einer in Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Meinung von einer früheren Entscheidung des BAG abweicht. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 309/07 | |
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