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Verweisung auf tarifliche Bestimmungen

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BAG – Urteil, 9 AZR 584/97 vom 17.11.1998

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Auslegung - Verweisung auf tarifliche Bestimmungen
Stichwort:Verweisung auf tarifliche Bestimmungen
Leitsatz:Leitsatz:

Bietet der Arbeitgeber den Abschluß eines Formulararbeitsvertrags mit der Klausel "Der Jahresurlaub richtet sich nach den Bestimmungen des (einschlägigen) Tarifvertrags" an, muß der Arbeitnehmer das regelmäßig als Verweisung auf den gesamten tariflichen Regelungskomplex "Urlaub" verstehen. Ist in den in Bezug genommenen urlaubsrechtlichen Bestimmungen des Tarifvertrags ein erhöhtes Urlaubsentgelt geregelt, so wird mit dem Abschluß des Vertrags der Arbeitgeber auch zur Anwendung dieser tariflichen Regelung verpflichtet.

Aktenzeichen: 9 AZR 584/97
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 17. November 1998
- 9 AZR 584/97 -

I. Arbeitsgericht
München
- 10b Ca 2641/93 I -
Urteil vom 08. Mai 1996

II. Landesarbeitsgericht
München
- 2 Sa 650/96 -
Urteil vom 20. Januar 1997
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 584/97




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