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Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 E 14/09 vom 13.07.2009

Rechtsgebiete:GVG, VwGO
Schlagworte:Soldatenrecht, Rechtsweg, Verweisung
Stichwort:Verweisung
Leitsatz:Für Klagen der Trainer von Soldaten einer Sportfördergruppe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Solche Streitigkeiten sind weder dem Wehrdienstverhältnis zuzuordnen noch sind sie allgemeiner öffentlich-rechtlicher Art.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 E 14/09



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 113 e/09 vom 02.07.2009

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, GVG, ZPO
Schlagworte:Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Eheleute, selbständiger Betrieb, Arbeitsverhältnis, Darlegungslast des Klägers, Verweisung, Amtsgericht
Stichwort:Verweisung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 113 e/09

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 2.09 vom 13.06.2009

Rechtsgebiete:WHG, WasEG (NRW), VwGO
Schlagworte:Eigentümergebrauch, Gebührenbemessung, Gewässerausbau, Gewässerbenutzung, Gleichheitssatz, Grundsatzrüge, Kieswäsche, Kühlwasser, Lenkungsziel, nicht-steuerliche Abgabe, Normenklarheit, Rahmengesetzgebung, Ressourcennutzungsentgelt, Sondervorteil, Verweisung, Wasserentnahmeentgelt
Stichwort:Verweisung
Leitsatz:1. Die Frage, ob eine landesrechtliche Bestimmung mit einer rahmenrechtlichen Vorschrift vereinbar ist, verleiht der Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn die Auslegung der bundesrechtlichen Maßstabsnorm ihrerseits ungeklärte Fragen fallübergreifender Bedeutung aufwirft.

2. Angesichts der grundsätzlichen Unterschiede zwischen der Benutzung eines Gewässers im Rahmen des auf traditionelle, minder bedeutsame Arten der Nutzung beschränkten (erlaubnisfreien) Eigentümergebrauchs und dem Ausbau eines Gewässers stellt es keine gleichheitswidrige Ungleichbehandlung dar, wenn der Gesetzgeber den Eigentümergebrauch, nicht aber den Gewässerausbau von der Entrichtung eines Wasserentnahmeentgelts freistellt.

3. Die Vermeidung von den Wettbewerb beeinträchtigenden Belastungsunterschieden bei wasserintensiven Industrieunternehmen stellt einen sachlichen Grund für eine Differenzierung bei der Höhe des Wasserentnahmeentgelts dar.

4. Die in der Erzielung von Einnahmen liegende gesetzgeberische Motivation für die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts ist unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten gleichgültig, wenn eine für die Erhebung nicht-steuerlicher Abgaben erforderliche besondere sachliche Rechtfertigung für die Wasserabgabe besteht.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 2.09

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 E 42/09 vom 11.06.2009

Rechtsgebiete:SächsPÜG, GVG
Schlagworte:Verweisung, Arbeitsrecht, Verpflichtungsklage
Stichwort:Verweisung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 E 42/09


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