JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verweigerung der Forschung und Lehre
| Rechtsgebiete: | LSA-PersVG, GG, ArbGG |
| Schlagworte: | Regelung, vorläufige, Rechtsschutzbedürfnis, Erledigung, Wiederholungsgefahr, Rechtsfrage, abstrakte, Zustimmung, Verweigerung der Forschung und Lehre, Begründungspflicht |
| Stichwort: | Verweigerung der Forschung und Lehre |
| Leitsatz: | 1. Zum Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung einer vorläufigen Regelung gem. § 61 Abs. 5 PersVG LSA im Beschlussverfahren gem. § 83 ArbGG. 2. Der Personalrat kann die Zustimmung zur Einstellung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin an einer Universität aus jedem sachlichen Grund verweigern, der im Aufgaben- und Pflichtenkreis des Personalrats eine Grundlage findet. Die Freiheit von Forschung und Lehre gem. Art. 5 Abs. 3 GG entbindet nicht von der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens. 3. Die Begründung für eine vorläufige Regelung gem. § 61 Abs. 5 Satz 2 PersVG LSA muss die Gründe erkennen lassen, aus denen die Maßnahme aus Sicht der Dienststelle der Natur der Sache nach keinen Aufschub duldet. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 11/03 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-PersVG, BPersVG, GG, ArbGG |
| Schlagworte: | Regelung, vorläufige, Rechtsschutzbedürfnis, Erledigung, Wiederholungsgefahr, Rechtsfrage, abstrakte, Zustimmung, Verweigerung der Forschung und Lehre, Begründungspflicht |
| Stichwort: | Verweigerung der Forschung und Lehre |
| Leitsatz: | 1. Zum Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung einer vorläufigen Regelung gem. § 61 Abs. 5 PersVG LSA im Beschlussverfahren gem. § 83 ArbGG. 2. Der Personalrat kann die Zustimmung zur Einstellung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin an einer Universität aus jedem sachlichen Grund verweigern, der im Aufgaben- und Pflichtenkreis des Personalrats eine Grundlage findet. Die Freiheit von Forschung und Lehre gem. Art. 5 Abs. 3 GG entbindet nicht von der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens. 3. Die Begründung für eine vorläufige Regelung gem. § 61 Abs. 5 Satz 2 PersVG LSA kann nicht nachgeholt werden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 10/03 | |
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