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Verwehr eines nachträglichen Verzichts auf Entgeltteile durch einen aus einer Entgeltgenehmigung Begünstigten aufgrund des Verbots einer Erhebung von anderen als den genehmigten Entgelten

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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 25.08 vom 25.02.2009

Rechtsgebiete:TKG, Richtlinie 97/33/EG, Richtlinie 90/388/EWG
Schlagworte:Verwehr eines nachträglichen Verzichts auf Entgeltteile durch einen aus einer Entgeltgenehmigung Begünstigten aufgrund der privatrechtsgestaltenden Wirkung einer Entgeltgenehmigung, Verwehr eines nachträglichen Verzichts auf Entgeltteile durch einen aus einer Entgeltgenehmigung Begünstigten aufgrund des Verbots einer Erhebung von anderen als den genehmigten Entgelten, Vereinbarkeit eines Beitrags zum Abbau eines als Aufschlag auf kostenorientierte Zusammenschaltungsentgelte genehmigten Anschlusskostendefizits mit dem Gemeinschaftsrecht
Stichwort:Verwehr eines nachträglichen Verzichts auf Entgeltteile durch einen aus einer Entgeltgenehmigung Begünstigten aufgrund des Verbots einer Erhebung von anderen als den genehmigten Entgelten
Leitsatz:1. Die privatrechtsgestaltende Wirkung der Entgeltgenehmigung und das Verbot, andere als die genehmigten Entgelte zu verlangen (§ 29 TKG 1996), verwehren es dem aus einer Entgeltgenehmigung Begünstigten, auf Entgeltteile nachträglich zu verzichten.

2. Die Erhebung eines Beitrages zum Abbau eines Anschlusskostendefizits, den die Bundesnetzagentur gemäß § 43 Abs. 6 Satz 4 TKG 1996 als Aufschlag auf die kostenorientierten Zusammenschaltungsentgelte genehmigt hat, stand mit Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - Rs. C-152/07 u.a. -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 25.08




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