( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerwarnung mit Strafvorbehalt 

Verwarnung mit Strafvorbehalt

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 370/08 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:StGB, StPO, BZRG
Schlagworte:Notwehr, Identitätsfeststellung, Gebotensein, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Erörterungsmangel, indizielle Verwertung getilgter Vorstrafen
Stichwort:Verwarnung mit Strafvorbehalt
Leitsatz:1. Zur Notwehr gegen Akte der öffentlichen Gewalt (im Rahmen der Identitätsfeststellung).

2. Eine getilgte Vorstrafe darf auch als Indiz im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mehr zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden.

3. Auch wenn die Anwendung einer bloßen Verwarnung mit Stafvorbehalt nicht nahe liegt, muss der Erörterungsfplicht des § 267 Abs. 3 S. 4 StPO genügt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 370/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 505/07 vom 20.02.2008

Rechtsgebiete:BRL, BRRG, NBG, NLVO, StGB
Schlagworte:Ämter mit leitender Funktion, Beamter, politischer, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Zweitbeurteilung
Stichwort:Verwarnung mit Strafvorbehalt
Leitsatz:Zum Erfordernis einer Zweitbeurteilung und zur Zuständigkeit für die Erst- und Zweitbeurteilung im Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 505/07

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 1029/2000 vom 08.02.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Verwarnung mit Strafvorbehalt, lückenhafte Urteilsgründe
Stichwort:Verwarnung mit Strafvorbehalt
Leitsatz:Leitsatz

Ist in der Hauptverhandlung beantragt worden, nach § 59 StGB zu verfahren, muss sich das tatrichterliche Urteil damit auseinandersetzen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 1029/2000


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/verwarnung-mit-strafvorbehalt

"Verwarnung mit Strafvorbehalt - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN