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Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 10 B 09.89 vom 17.07.2009

Rechtsgebiete:LStVG, KampfhundeV
Schlagworte:Hundehaltung, Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Mischling, Unbekannte Abstammung, Beweislast
Stichwort:Verwandtschaft
Leitsatz:Die Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund bestimmt werden.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 10 B 09.89



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 11.08 vom 25.06.2009

Rechtsgebiete:EV, VZOG, VermG
Schlagworte:Restitution, öffentliche Restitution, Grundstücksrestitution, Restitutionsantragsfrist, Restitutionsausschlussgründe, Unmöglichkeit der Rückgabe, Unmöglichkeit von der Natur der Sache her, finanzieller Ausgleich.
Stichwort:Verwandtschaft
Leitsatz:Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG geregelte Ausschluss der Rückübertragung wegen einer von der Natur der Sache her bestehenden Unmöglichkeit ist im Vermögenszuordnungsrecht entsprechend anwendbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 11.08

BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 21.08 vom 05.05.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, Richtlinie 2004/83/EG, AsylVfG
Schlagworte:Beweiserleichterung für vorverfolgten Asylantragsteller hinsichtlich begründeter Verfolgungsfurcht trotz Fluchtalternative in andere Regionen des Herkunftslandes, Gleichstellung von rechtskräftiger bundesverwaltungsgerichtlicher Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Flüchtlingsanerkennung des Stammberechtigten mit unanfechtbarer Anerkennung des Stammberechtigten, Auswirkungen der gleichzeitigen gerichtlichen Entscheidung über die Flüchtlingsanerkennung eines Ehegatten auf den Asylantrag des anderen Ehegatten im Rahmen des Familienflüchtlingsschutzes
Stichwort:Verwandtschaft
Leitsatz:1. Dem im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 5 AufenthG i.V.m. Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG vorverfolgten Asylantragsteller kommt die Beweiserleichterung nach dieser Bestimmung auch bei der Prüfung zugute, ob für ihn im Gebiet einer internen Schutzalternative gemäß Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG keine begründete Furcht vor Verfolgung besteht.

2. a) Der unanfechtbaren Anerkennung des Stammberechtigten, die nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG für die Gewährung von Familienasyl und Familienflüchtlingsschutz an den Ehegatten erforderlich ist (vgl. § 26 Abs. 4 AsylVfG), steht eine rechtskräftige gerichtliche Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Anerkennung des Stammberechtigten gleich.

b) Dieser Anforderung ist im Revisionsverfahren ausnahmsweise auch dann Genüge getan, wenn das Bundesverwaltungsgericht gleichzeitig abschließend über die Asylanträge der Ehegatten entscheidet und die Verpflichtung zur Anerkennung des Stammberechtigten zugleich mit der Entscheidung über den Asylantrag des Ehegatten rechtskräftig wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 21.08

BSG – Urteil, B 14/7b AS 8/07 R vom 27.01.2009

Rechtsgebiete:SGB II, SGB VIII, EStG
Schlagworte:Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Pflegekind - Aufteilung der Heizungs- und Unterkunftskosten nach Kopfteilen - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld
Stichwort:Verwandtschaft
Leitsatz:Der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung ist auch für Personen zu berücksichtigen, die Pflegekinder in ihren Haushalt aufgenommen haben und allein betreuen.
Volltext: BSG - Urteil, B 14/7b AS 8/07 R


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