JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verwandtschaft
| Rechtsgebiete: | LStVG, KampfhundeV |
| Schlagworte: | Hundehaltung, Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Mischling, Unbekannte Abstammung, Beweislast |
| Stichwort: | Verwandtschaft |
| Leitsatz: | Die Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund bestimmt werden. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 10 B 09.89 | |
| Rechtsgebiete: | EV, VZOG, VermG |
| Schlagworte: | Restitution, öffentliche Restitution, Grundstücksrestitution, Restitutionsantragsfrist, Restitutionsausschlussgründe, Unmöglichkeit der Rückgabe, Unmöglichkeit von der Natur der Sache her, finanzieller Ausgleich. |
| Stichwort: | Verwandtschaft |
| Leitsatz: | Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG geregelte Ausschluss der Rückübertragung wegen einer von der Natur der Sache her bestehenden Unmöglichkeit ist im Vermögenszuordnungsrecht entsprechend anwendbar. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 11.08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, Richtlinie 2004/83/EG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Beweiserleichterung für vorverfolgten Asylantragsteller hinsichtlich begründeter Verfolgungsfurcht trotz Fluchtalternative in andere Regionen des Herkunftslandes, Gleichstellung von rechtskräftiger bundesverwaltungsgerichtlicher Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Flüchtlingsanerkennung des Stammberechtigten mit unanfechtbarer Anerkennung des Stammberechtigten, Auswirkungen der gleichzeitigen gerichtlichen Entscheidung über die Flüchtlingsanerkennung eines Ehegatten auf den Asylantrag des anderen Ehegatten im Rahmen des Familienflüchtlingsschutzes |
| Stichwort: | Verwandtschaft |
| Leitsatz: | 1. Dem im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 5 AufenthG i.V.m. Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG vorverfolgten Asylantragsteller kommt die Beweiserleichterung nach dieser Bestimmung auch bei der Prüfung zugute, ob für ihn im Gebiet einer internen Schutzalternative gemäß Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG keine begründete Furcht vor Verfolgung besteht. 2. a) Der unanfechtbaren Anerkennung des Stammberechtigten, die nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG für die Gewährung von Familienasyl und Familienflüchtlingsschutz an den Ehegatten erforderlich ist (vgl. § 26 Abs. 4 AsylVfG), steht eine rechtskräftige gerichtliche Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Anerkennung des Stammberechtigten gleich. b) Dieser Anforderung ist im Revisionsverfahren ausnahmsweise auch dann Genüge getan, wenn das Bundesverwaltungsgericht gleichzeitig abschließend über die Asylanträge der Ehegatten entscheidet und die Verpflichtung zur Anerkennung des Stammberechtigten zugleich mit der Entscheidung über den Asylantrag des Ehegatten rechtskräftig wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 21.08 | |
| Rechtsgebiete: | SGB II, SGB VIII, EStG |
| Schlagworte: | Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Pflegekind - Aufteilung der Heizungs- und Unterkunftskosten nach Kopfteilen - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld |
| Stichwort: | Verwandtschaft |
| Leitsatz: | Der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung ist auch für Personen zu berücksichtigen, die Pflegekinder in ihren Haushalt aufgenommen haben und allein betreuen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 14/7b AS 8/07 R | |
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