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Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 436/07 vom 09.10.2007

Rechtsgebiete:SGB IV
Schlagworte:Erwerbstätigkeit, Verdienst, Verwandter
Stichwort:Verwandter
Leitsatz:Erwerbstätigkeit i.S.v. § 7 Abs. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch liegt nur dann vor, wenn ein zumindest in etwa leistungsgerechtes Entgelt gezahlt wird. Auch bei der Beschäftigung naher Verwandter muss dieses Entgelt über bloße Unterhaltsleistungen deutlich hinausgehen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 436/07



BSG – Urteil, B 2 U 39/05 R vom 12.12.2006

Rechtsgebiete:SGB VII, StGB
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unglückshelfer - Nothelfer - Rettungshandlung - Angehöriger - Verwandter - Hilfeleistung - rechtliche Verpflichtung - besondere rechtliche Verpflichtung - versicherte Tätigkeit - Weg zum Unglücksort - Weg zur Rettungshandlung
Stichwort:Verwandter
Leitsatz:1. Der Weg zum Ort der Gefahr ist Teil der nach § 2 Abs 1 Nr 13 SGB 7 versicherten Rettungshandlung.

2. Verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Hilfebedürftigem und Helfer stehen dem Versicherungsschutz als Unglückshelfer nicht entgegen.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 39/05 R

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 ME 227/04 vom 27.09.2004

Rechtsgebiete:Baden-Württembergische Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen vom 21. Juli 1970, Bremer Gesetzes über das Leichenwesen vom 27. Oktober 1992, LandesVO über das Leichenwesen vom 30.11.1995
Schlagworte:Angehörige, Bestattung, Bestattungskosten, Bestattungspflicht, Kosten, Kosten der Ersatzvornahme, Verstorbene, Verwandter, naher
Stichwort:Verwandter
Leitsatz:Nichten und Neffen eines Verstorbenen gehören nicht zum Kreis der "nahen" Angehörigen, die in Niedersachsen gewohnheitsrechtlich dazu verpflichtet sind, für dessen Bestattung zu sorgen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 ME 227/04

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 UE 600/04 vom 07.09.2004

Rechtsgebiete:AsylbLG, BSHG
Schlagworte:Familienangehöriger, Kernfamilie, Leistungsberechtigter, Onkel, Verwandter
Stichwort:Verwandter
Leitsatz:Unter "Familienangehörigen" i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG sind nicht nur die Mitglieder der "Kernfamilie" (Ehegatten, Eltern und minderjährige Kinder) zu verstehen, sondern auch die Verwandten des Leistungsberechtigten Onkel und Tante.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UE 600/04


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