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Verwandtenpflege

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 A 54/08 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:SGB VIII, BGB
Schlagworte:Verwandtenpflege, Großeltern, Herkunftsfamilie, erzieherisches Defizit, Hilfe zur Erziehung
Stichwort:Verwandtenpflege
Leitsatz:Auch Großeltern, denen durch Beschluss eines Vormundschaftsgerichts alle Angelegenheiten der elterlichen Sorge i. S. v. § 1630 Abs. 3 BGB übertragen wurden, können einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege haben, wenn sie den Bedarf des Kindes nicht (mehr) freiwillig unentgeltlich decken wollen und ihm mangels Leistungsfähigkeit nicht zum Unterhalt verpflichtet sind.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 A 54/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 1.04 vom 02.06.2005

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Andere Familie i.S. von § 89e SGB VIII, Kostenerstattung bei Aufnahme Jugendlicher in Verwandtenpflege, Verwandtenpflege, Aufnahme eines Jugendlichen in -
Stichwort:Verwandtenpflege
Leitsatz:Eine Aufenthaltsbegründung in einer "anderen Familie" i.S. des § 89e SGB VIII setzt eine Jugendhilfemaßnahme nicht voraus, liegt aber mit Blick auf den institutionellen Charakter der in § 89e SGB VIII genannten Aufnahmeeinrichtungen nicht schon bei einer mit Rücksicht auf bestehende Familienbande erfolgten Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen in der Familie naher Verwandter vor, sondern setzt eine grundsätzlich auswahloffene Aufnahmefamilie voraus (wie BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 39.03 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 1.04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11228/04.OVG vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Jugendhilfe, Jugendhilferecht, Jugendhilfeträger, Träger der Jugendhilfe, gewöhnlicher Aufenthalt, Gesetzessystematik, Gesetzeszweck, Großeltern, Enkel, Verwandtenpflege, Vollzeitpflege, Pflegegeld, Kosten der Erziehung, Pauschalbetrag, Pflegestellenort, Schutz der Pflegestellenorte, Tagesgruppe, Erstattung, Kostenerstattung, Kostenerstattungspflicht, kostenerstattungspflichtig, leistungsfähig, Leistungsfähigkeit, Selbstbehalt, Spesen, Unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltspflichtig, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel, Wechsel der Zuständigkeit, Aufenthalt, Pflege, Erziehung, Kosten
Stichwort:Verwandtenpflege
Leitsatz:Die Kostenerstattungspflicht nach § 89 a Abs. 3 SGB VIII setzt nicht voraus, dass mit der Begründung der örtlichen Zuständigkeit eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII ein Zuständigkeitswechsel oder zumindest das Entstehen einer Kostenerstattungspflicht nach § 89 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verbunden war.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11228/04.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 39.03 vom 25.10.2004

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Andere Familie i.S. von § 89e SGB VIII, Kostenerstattung bei Aufnahme Jugendlicher in Verwandtenpflege, Verwandtenpflege, Aufnahme eines Jugendlichen in -
Stichwort:Verwandtenpflege
Leitsatz:Eine Aufenthaltsbegründung in einer "anderen Familie" i.S. des § 89e SGB VIII setzt eine Jugendhilfemaßnahme nicht voraus, liegt aber mit Blick auf den institutionellen Charakter der in § 89e SGB VIII genannten Aufnahmeeinrichtungen nicht schon bei einer mit Rücksicht auf bestehende Familienbande erfolgten Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen in der Familie naher Verwandter (hier: einer Schwester) vor, sondern setzt eine grundsätzlich auswahloffene Aufnahmefamilie voraus.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 39.03


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