JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verwaltungszwangsverfahren
| Rechtsgebiete: | SaarlGebG |
| Stichwort: | Verwaltungszwangsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Bei der von der Bauaufsichtbehörde an einen Prüfingenieur für die bautechnische Prüfung und Überwachung eines Bauvorhabens zu zahlenden Prüfvergütung handelt es sich um eine - neben der Gebühr für die Erteilung der Baugenehmigung - zu erstattende besondere Auslage der Behörde im Sinne des § 2 Abs. 2 e SaarlGebG. 2. Für die Prüfvergütung kann eine Vorausleistung nach Maßgabe der §§ 2 Abs. 1 S. 5, 16 Abs. 1 SaarlGebG verlangt werden. 3. Einzelfall, in dem der Bauherr laut Bauschein mit dem Bau erst nach Zustellung der geprüften statischen Berechnungen und Konstruktionszeichnungen beginnen durfte, aber ohne diese Prüfung, die er ablehnt, das Bauvorhaben weitgehend fertig stellte und daher die Prüfung unumgänglich machte. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 2 A 459/07 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, Kostenvfg. NRW, ZRHO |
| Stichwort: | Verwaltungszwangsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Die Zwangsvollstreckung gegen den Erstschuldner ist regelmäßig als aussichtslos anzusehen, wenn der Erstschuldner mit bekanntem Sitz bzw. Aufenthaltsort im Ausland einer Zahlungsaufforderung der Gerichtskasse nicht nachkommt und gegen ihn ggf. im Ausland vollstreckt werden müsste. 2. Kommt die - hier mehrfach - übersandte Zahlungsaufforderung zurück, weil der Erstschuldner unter den jeweiligen Zustelladressen nicht wohnhaft bzw. ermittelbar ist, und ergeben sich auch keine sonstigen Anhaltspunkte für den tatsächlichen Aufenthaltsort des Erstschuldners, sind der Gerichtskasse weitere Ermittlungen nicht mehr zuzumuten. Die Voraussetzungen für eine Zweitschuldnerinanspruchnahme nach § 31 Abs. 2 GKG, § 8 Abs. 1 Satz 3 und 4 KostVfg NW sind dann gegeben. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-10 W 104/08 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 92/50/EWG, Richtlinie 2004/18/EG |
| Schlagworte: | Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - Öffentliche Auftraggeber - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Voraussetzung, dass die Tätigkeit der Einrichtung 'überwiegend vom Staat finanziert' wird |
| Stichwort: | Verwaltungszwangsverfahren |
| Volltext: EUGH - Urteil, C-337/06 | |
| Rechtsgebiete: | BestattG, PolG, BGB |
| Schlagworte: | Bestattungspflicht, unmittelbare Ausführung, Kostenerstattung, Mehrheit von Pflichtigen, Ermessensentscheidung, Ausgleichsanspruch, Gesamtschuld, Geschäftsführung ohne Auftrag, Trauerfeier |
| Stichwort: | Verwaltungszwangsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Sind mehrere Angehörige gleichrangig bestattungspflichtig, ist die Bestattungsbehörde nicht verpflichtet, alle Bestattungspflichtigen anteilig zur Kostenerstattung nach § 31 Abs. 2 BestattG heranzuziehen. Sie kann im Rahmen ihres Ermessens die Kosten nur von einem Bestattungspflichtigen fordern und diesen darauf verweisen, einen Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Pflichtigen geltend zu machen. 2. Kosten für eine Trauerfeier sind nicht nach § 31 Abs. 2 BestattG erstattungsfähig (Änderung der Senatsrechtsprechung). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1471/07 | |
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