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Verwaltungsvermögen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 4.06 vom 22.02.2007

Rechtsgebiete:EinigungsV, EntschG, VermG
Schlagworte:Abführungsbetrag, Einheitswert, vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~, Entschädigungsfonds, Grundstücksschädigung, Schädigung, gestreckte, Schädigungszeitpunkt, maßgeblicher ~ für Bemessung des Abführungsbetrages, Unternehmensschädigung, Verwaltungsvermögen, Zeitpunkt der Schädigung, Zwangsversteigerung als Schädigung, Zwangsverwaltung als Schädigung
Stichwort:Verwaltungsvermögen
Leitsatz:Bei der Bemessung des Abführungsbetrages an den Entschädigungsfonds nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EntschG ist für die Bestimmung des "vor der Schädigung" zuletzt festgestellten Einheitswerts abzustellen auf den Zeitpunkt der Schädigung des Grundstückes, für das ein Einheitswert festgestellt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei diesem Grundstück um das Betriebsgrundstück eines Unternehmens handelt, das nach den Feststellungen im vermögensrechtlichen Verfahren von einer Verfolgungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG betroffen gewesen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 4.06



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 23.05 vom 27.04.2006

Rechtsgebiete:VwVfG, VZOG, EV
Schlagworte:Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides, Rücknahme eines Zuordnungsbescheides, Anspruch auf Rücknahme, Ermessensreduzierung auf Null, Vertrauensschutz zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung, öffentliches Interesse, Bestandkraft, Wiederaufgreifen, Sonderabfall, Sondermüll, Sondermülldeponie, Rekultivierungspflichten, Sanierungspflichten, Altlasten, Verwaltungsvermögen
Stichwort:Verwaltungsvermögen
Leitsatz:Ausschließlicher Maßstab für die nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zu treffende Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides ist das öffentliche Interesse. Dieses wird nicht nur durch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bestimmt, sondern auch durch den Gesichtspunkt der Beständigkeit von Zuordnungsentscheidungen, dem § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG besonderes Gewicht verleiht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 23.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 43.03 vom 07.10.2004

Rechtsgebiete:EG, VZOG
Schlagworte:Buchgrundstück, Realteilung, Teilfläche, Mischnutzung, überwiegende Nutzung, Nutzung für Verwaltungsaufgaben, Verwaltungsvermögen, Einigung der Beteiligten, Restitution, Restitutionsausschluss, funktionale Zuordnung, Transportpolizei, DDR-Transportpolizei, Kriminalpolizei, Umbau, Umbaumaßnahmen, Baumaßnahmen
Stichwort:Verwaltungsvermögen
Leitsatz:Ein Anspruch auf Realteilung eines Buchgrundstückes besteht auch dann, wenn nur eine der nach den Nutzungsarten eindeutig abgrenzbaren Teilflächen einheitlich für eine Aufgabe genutzt wurde, hinsichtlich des anderen Teils jedoch eine Mischnutzung für mehrere Verwaltungsaufgaben vorlag. Die mischgenutzte Teilfläche steht dem Verwaltungsträger zu, für dessen Aufgaben sie überwiegend genutzt wurde.

Eine die Restitution ausschließende Nutzung im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG entfällt auch bei bebauten Grundstücken nicht dadurch, dass am Stichtag Aus- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden (im Anschluss an das Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125).

Die Kontinuität der Nutzung, deren Sicherung der Restitutionsausschluss nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG dient, wird nicht dadurch unterbrochen, dass auf dem Grundstück nach den Umbaumaßnahmen andere Aufgaben desselben Verwaltungsträgers durchgeführt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 43.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 50.02 vom 16.12.2003

Rechtsgebiete:EV, DDR-Landeskulturgesetz
Schlagworte:Mauergrundstücke, Grenzgrundstücke, Verwaltungsvermögen, kommunales Finanzvermögen, Finanzvermögen, Stichtage bei Art. 21 EV, Entwidmung, Entscheidung des verfügungsbefugten Verwaltungsträgers, Erklärung zum Naherholungsgebiet
Stichwort:Verwaltungsvermögen
Leitsatz:Von der ehemaligen DDR für Sperranlagen und Grenzkontrollen genutzte Grundstücke an der seinerzeitigen innerdeutschen Grenze und an der Grenze zu Berlin (West) wurden ungeachtet der Umgestaltung der innerdeutschen Beziehungen nach dem 1. Oktober 1989 am 3. Oktober 1990 Verwaltungsvermögen des Bundes.

Die Erklärung eines Grenzgrundstückes zum Naherholungsgebiet nach § 14 des DDR-Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 durch die Volksvertretung einer Gemeinde führte mangels Entwidmung durch den verfügungsbefugten Verwaltungsträger nicht zum Verlust der Zugehörigkeit des Grundstückes zum Verwaltungsvermögen des Bundes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 50.02


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