JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verwaltungsvereinfachung
| Rechtsgebiete: | RGebStV, GG |
| Schlagworte: | Rundfunkgebührenbefreiung, Autoradio, Zweitgerät, gewerbliche Nutzung, betriebliche Nutzung, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Entfernungspauschale, Gleichheitssatz, Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungsaufwand, Grundsatz der Typengerechtigkeit |
| Stichwort: | Verwaltungsvereinfachung |
| Leitsatz: | 1. § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV bezweckt, die Gebührenfreiheit für solche Zweitgeräte auszuschließen, die einer gewinnbringenden, auf die Erlangung eines unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteils gerichteten Tätigkeit dienen. Die Neufassung der Vorschrift durch den zum 1. April 2005 in Kraft getretenen Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (GBl. 2005, 189) hat daran nichts geändert. 2. Gewerbetreibende bzw. freiberuflich Tätige, die ihr mit einem Autoradio (Zweitgerät) ausgestattetes Kraftfahrzeug betrieblich ausschließlich für die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte nutzen, sind danach für dieses Zweitgerät gebührenpflichtig. 3. Die sich daraus ergebende Ungleichbehandlung von Gewerbetreibenden bzw. freiberuflich Tätigen, die ihr Fahrzeug nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug in gleicher Weise nutzen, aber dafür keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen müssen, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1203/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Abwassergebühr, Frischwassermaßstab, Bagatellgrenze, Gartenbewässerung, Gleichheitssatz, Wasserzähler, Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungsaufwand, Wahrscheinlichkeitsmaßstab |
| Stichwort: | Verwaltungsvereinfachung |
| Leitsatz: | Eine Abwassersatzung, die die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab bemisst, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, wenn sie Wassermengen, für die mit einem den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzähler der Nachweis geführt wird, dass sie nicht in die Kanalisation gelangen, nur insoweit gebührenfrei lässt, als sie jährlich 20 m³ übersteigen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2650/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB |
| Schlagworte: | Gebühr, Gebührenbemessung, Grundgebühr, verbrauchsunabhängige, Gebührenstaffelung, Vorhalteleistung, Grundstück, unbewohntes, gewerblich ungenutztes, Typengerechtigkeit, Typisierung, Regelungstyp, Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungspraktikabilität, Toleranzbreite, Gleichbehandlungsgebot, Abgabengerechtigkeit, Teilnichtigkeit, Gesamtnichtigkeit |
| Stichwort: | Verwaltungsvereinfachung |
| Leitsatz: | Aus dem Grundsatz der Typengerechtigkeit kann kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund hergeleitet werden, mit dem unterschiedslos Satzungsmängel im Kommunalabgabenrecht schon deswegen für unbeachtlich erklärt werden können, weil ein davon betroffener abgabenrechtlicher Regelungstypus weniger als 10 % der gesamten Regelungsfälle umfasst (im Anschluss an das Urteil vom 29. September 2004 - BVerwG 10 C 3.04 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 43 S. 8 f.). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 40.08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, LBauO, LVwVfG, LWG, VwVfG, WHG, BayBauO |
| Schlagworte: | Analogie, Ausbauvorhaben, Bauaufsichtsbehörde, bauaufsichtliches Verfahren, Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren, Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Baurecht, Bauvoranfrage, Bauvorbescheid, Durchführung, Entscheidung, Erlaubnis, formelle, Gewässerausbau, Gewässerbenutzung, Gewässerherstellung, Grundwasser, Konzentrationswirkung, Nassauskiesung, Planfeststellung, Planfeststellungsbehörde, Plangenehmigung, planwidrig, Prüfung, Regelungslücke, Rechtsklarheit, Rechtssicherheit, sachliche Zuständigkeit, Sonderbauaufsichtsbehörde, Verfüllung, Verwaltungsakt, Verwaltungsvereinfachung, Vorbescheid, Wasserfläche, Wasserbehörde, Wasserrecht, wasserrechtliche Erlaubnis, Zulassungsverfahren |
| Stichwort: | Verwaltungsvereinfachung |
| Leitsatz: | Bei einem Vorhaben der Nassauskiesung, das entweder einer wasserrechtlichen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung oder aber einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf, ist die Bauaufsichtsbehörde für den Erlass eines Bauvorbescheids sachlich unzuständig. In einem solchen Fall hat die zuständige Wasserbehörde entweder als Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsbehörde oder aber als Sonderbauaufsichtsbehörde die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10650/07.OVG | |
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