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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, PL 15 S 533/08 vom 16.09.2008

Rechtsgebiete:BPersVG, VRG, LKrO
Schlagworte:Jugendvertreter, Weiterbeschäftigung, Arbeitgeber, Auflösungsantrag, Ausbildungsdienststelle, Verwaltungsreform, Staatliches Vermessungsamt, Aufgabenübertragung, Landratsamt, Personalhoheit, Fachaufsicht
Stichwort:Verwaltungsreform
Leitsatz:1. Für die (Un-)Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters nach Ausbildungsende im Rahmen eines Auflösungsbegehrens des öffentlichen Arbeitgebers nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG ist allein auf die Ausbildungsdienststelle abzustellen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 11.03.2008 - 6 P 16.07 -, Juris und Beschluss vom 01.11.2005 - 6 P 3.05 -, BVerwGE 124, 292).

2. Mit dem Übergang der Aufgaben der Staatlichen Vermessungsämter auf die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden nach Art. 1 Abs. 8 VRG sind diese Ausbildungsdienststellen geworden. Arbeitgeber des zum Vermessungstechniker Auszubildenden ist das Land Baden-Württemberg geblieben, mit dem der Berufsausbildungsvertrag geschlossen worden ist.

3. Da die für die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde erforderlichen Bediensteten nach § 52 Abs. 1 Satz 1 LKrO vom Landkreis gestellt werden, ist das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber wegen fehlender Personalhoheit gehindert, einem Jugendvertreter nach Beendigung seiner Ausbildung beim Landratsamt (als Ausbildungsdienststelle) einen ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz bereitzustellen. Dies führt zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im Sinne eines Auflösungsbegehrens des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPVG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, PL 15 S 533/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 1174/04 vom 13.10.2004

Rechtsgebiete:NBG, VwGO
Schlagworte:Amtsangemessene Beschäftigung, Dienstpostenbewertung, Verwaltungsreform
Stichwort:Verwaltungsreform
Leitsatz:Zur Verpflichtung einer Beamtin, im Rahmen einer Organisationsänderung in einer Landkreisverwaltung einstweilen eine unterwertige Beschäftigung hinzunehmen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 1174/04

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 929/01 vom 17.06.2003

Rechtsgebiete:BBesG, LBG
Schlagworte:Verwaltungsdirektor, amtsgemäße Beschäftigung, Verwaltungsreform, Dienstpostenbewertung, Organisationsverfügung, Ermessensmissbrauch
Stichwort:Verwaltungsreform
Leitsatz:Zur organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, im Rahmen einer Verwaltungsreform Dienstposten niedriger einzuschätzen, und zur Pflicht eines Beamten, die daraus herrührende unterwertige Beschäftigung mangels Verfügbarkeit eines amtsangemessenen Aufgabenbereichs einstweilen in den Grenzen der Zumutbarkeit hinzunehmen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 929/01


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