JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verwaltungsrechtsweg
| Rechtsgebiete: | GVG |
| Schlagworte: | PKH-Antrag, unzuständiges Gericht, Verwaltungsrechtsweg, Verweisung |
| Stichwort: | Verwaltungsrechtsweg |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 D 7/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, FEVG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Abschiebungshaft, Freiheitsentziehung, Verwaltungsrechtsweg |
| Stichwort: | Verwaltungsrechtsweg |
| Leitsatz: | Für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit eines behördlichen Amtshilfeersuchens zur Verlängerung der Abschiebungshaft ist der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben (im Anschluss an Nds.OVG, Beschl. v. 12.04.2007 - 7 ME 1/07 -, InfAuslR 2007, 246). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 LA 142/07 | |
| Rechtsgebiete: | GVG, BPersVG |
| Schlagworte: | Verwaltungsrechtsweg, Truppendienstgericht, Personalrat, Freistellung, Uniformpflicht |
| Stichwort: | Verwaltungsrechtsweg |
| Leitsatz: | Für die gerichtliche Überprüfung eines Befehls, wonach ein Angehöriger der Bundeswehr, der als Personalrat ganz vom Dienst freigestellt ist, zum Uniformtragen verpflichtet ist, ist der Rechtsweg zum Truppendienstgericht gegeben. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 7 O 167/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GVG, BNotO, BRRG |
| Schlagworte: | Senat, Urteil, Notar, Notarversorgung, Ländernotarkasse, Normenkontrolle, Antragsfrist, Antragsbefugnis, Verwaltungsrechtsweg, Versicherungsprinzip |
| Stichwort: | Verwaltungsrechtsweg |
| Leitsatz: | 1. Im Normenkontrollverfahren bedarf es keiner Vorabentscheidung über den Rechtsweg. Fehlt die "Gerichtsbarkeit" des Oberverwaltungsgerichts i. S. v. § 47 Abs. 1 VwGO, weil sich aus der Anwendung der Angegriffenen Rechtsvorschrift keine Streitigkeiten ergeben können, für die der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, ist ein Normenkontrollantrag als unzulässig abzulehnen. 2. Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche von Notaren in den neuen Ländern ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. 3. "Bekanntmachung" i. S. v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist der Abschluss jenes Rechtssetzungsverfahrens, durch den der Normgeber der konkret angegriffenen Vorschrift Geltung verschafft hat (wie BVerwG, Urt. v. 21.4.2004, BVerwGE 120, 82). 4. Zur Antragsfrist bei der Bekanntmachung einer Neuregelung (Abgrenzung zu SächsOVG, Nk-Urt. v. 20.8.2008 - 5 D 24/06 -, Juris). 5. Die Bemessung der Notarversorgung in den neuen Ländern nach der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit (§ 113 Abs. 3 Nr. 2 BNotO) statt nach der Höhe der geleisteten Abgaben ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 6. Der Ländernotarkasse ist es nicht verwehrt, die Versorgung der Notare in den neuen Ländern an der Besoldungsstufe A 13 (statt R 1) auszurichten. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 D 2/06 | |
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