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Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BREMEN – Beschluss, 1 A 481/03 vom 27.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, BremLStrG, GG, GVG
Schlagworte:Amtshaftungsanspruch, Folgenbeseitigungsanspruch, Rückverweisung, Straßenbau, Teilverweisung, Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis
Stichwort:Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis
Leitsatz:1. Wird durch die Herstellung eines Fußweges die Zugänglichkeit des angrenzenden Grundstücks beeinträchtigt, kann dies einen auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gerichteten Folgenbeseitigungsanspruch auslösen.

2. Die Herstellung eines Fußweges begründet kein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen der herstellenden Gemeinde und dem Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks.

3. Hat das Landgericht einen Rechtsstreit, mit dem die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einer Grundstückszufahrt verlangt wird, an das Verwaltungsgericht verwiesen, scheidet eine teilweise Rückverweisung des Rechtsstreits auch dann aus, wenn der Kläger seinen Anspruch nunmehr auch unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung geltend macht.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 A 481/03




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