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Verwaltungsprozess

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 08.2890 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BayVwVfG
Schlagworte:Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens auf Antrag eines Nachbarn, neues Beweismittel, Antragsfrist, Geltendmachen des Grundes für das Wiederaufgreifen im früheren Verfahren, grobes Verschulden, Herbeiführen einer für den Betroffenen günstigeren Entscheidung, "Durchgriff" auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Entscheidung
Stichwort:Verwaltungsprozess
Leitsatz:Bei einem im Verwaltungsprozess erfolgreichen, auf Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (neues Beweismittel) gestützten Antrag eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens kommt ein "Durchgriff" der gerichtlichen Entscheidung auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Sachentscheidung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die neue Sachentscheidung nicht in einer (Teil-)Aufhebung der ursprünglichen Baugenehmigung, sondern in einer Änderung des Inhalts der Genehmigung (durch strengere, dem Schutz des Nachbarn vor Lärmimmissionen dienende Nebenbestimmungen) bestehen wird (Abgrenzung zu BVerwG vom 21.4.1982 NJW 1982, 2204 = BayVBl 1983, 24).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 08.2890



BGH – Beschluss, EnVR 16/08 vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:EnWG, GVG, StromNEV, VwGO
Stichwort:Verwaltungsprozess
Leitsatz:Die Kosten einer Werbemaßnahme, mit der Haushaltskunden Gutscheine für den vergünstigten Bezug energieeffizienter Haushaltsgeräte angeboten werden, dürfen nur insoweit dem Elektrizitätsverteilernetz zugeordnet werden, als konkrete Anhaltspunkte die Erwartung rechtfertigen, dass die Einlösung der Gutscheine zu geringeren Kosten der Elektrizitätsverteilung, insbesondere durch die Vermeidung eines andernfalls notwendigen Netzausbaus, führen wird.
Volltext: BGH - Beschluss, EnVR 16/08

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 3478/08 vom 15.04.2009

Rechtsgebiete:GG, StrG BW
Stichwort:Verwaltungsprozess
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 3478/08

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 E 2458/08 vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:RVG, VV RVG, VwGO
Schlagworte:Anrechnung, Aussenverhältnis, Beschwerde, Erinnerung, Geschäftsgebühr, Identität des Streitgegenstandes, Kostenfestsetzung, Rechtsanwalt, Verfahrensgebühr, Verwaltungsprozess
Stichwort:Verwaltungsprozess
Leitsatz:1. Der Senat geht im Anschluss an die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 Satz 1 VV RVG so zu verstehen ist, dass eine vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr teilweise auf spätere wegen desselben Gegenstands entstandene gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen ist.

2. Die Anrechungsbestimmung betrifft auch das für eine etwaige Kostenerstattung maßgebliche Außenverhältnis zwischen dem Mandanten und seinem Prozessgegner.

3. Für die Anrechnung ist ohne Bedeutung, ob die vorprozessuale Geschäftsgebühr im Verwaltungsprozess gem. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO erstattungsfähig ist.

4. Eine Entstehung von Gebühren wegen desselben Gegenstands setzt voraus, dass der Streitgegenstand des vorprozessualen Verfahrens mit dem Streitgegenstand des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens identisch ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 E 2458/08


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