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Verwaltungsprivatrecht

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 B 304/09 vom 04.05.2009

Rechtsgebiete:AktG, HGO
Schlagworte:Aktienrecht, Anweisung an Vorstand, Beanstandung, gemeindliches Weisungsrecht, Geschäftsführung, Hauptversammlung, Holzmüller-Entscheidung, Mediatisierung, Tochtergesellschaft, Verwaltungsprivatrecht, Vorrang des Gesellschaftsrechts
Stichwort:Verwaltungsprivatrecht
Leitsatz:1. Für die Beanstandung eines Beschlusses der Gemeindevertretung über die Erteilung von Weisungen an kommunale Vertreter in privatrechtlichen Gesellschaften ist nicht allein deren Zulässigkeit im Innenverhältnis der Gemeinde zu ihren Vertretern, sondern auch deren Inhalt maßgeblich, der auf das Außenverhältnis zur Gesellschaft gerichtet ist.

2. Auch wenn eine Gemeinde mit privatrechtlichen Unternehmen Zwecke der öffentlichen Daseinsvorsorge verfolgt, bestimmen sich Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane und ihrer Mitglieder ausschließlich nach dem privatrechtlichen Gesellschaftsrecht.

3. Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich nicht befugt, dem Vorstand Anweisungen für die Geschäftsführung zu erteilen, zu der auch die Ausübung von Gesellschaftsrechten in Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften gehört.

4. Für derartige Geschäftführungsaufgaben kann eine ungeschriebene Mitwirkungsbefugnis der Hauptversammlung nach den Grundsätzen der sog. Holzmüller- und Gelatine-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nur ausnahmsweise und in engen Grenzen bei strukturellen, den wirtschaftlichen Kernbereich des Unternehmens berührenden Maßnahmen mit Mediatisierungseffekt angenommen werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 304/09



BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 4 C 03.518 vom 30.09.2003

Rechtsgebiete:VwGO, GVG, GG
Schlagworte:Rechtsweg, Beschwerde, Bestattungsanstalt, Friedhof, Bestattungsredner, Listenführung, Empfehlung, Vergabe, Auftrag, Gleichmäßige Berücksichtigung, Verwaltungsprivatrecht
Stichwort:Verwaltungsprivatrecht
Leitsatz:Zum Rechtsweg für die Entscheidung über den behaupteten Anspruch auf gleichmäßige Berücksichtigung bei (Mitwirkung an der) Auftragserteilung an Bestattungsredner durch eine kommunale Bestattungsanstalt.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 4 C 03.518

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 2579/02 vom 15.10.2002

Rechtsgebiete:GVG, VwGO
Schlagworte:Rechtswegverweisung, einstweiliger Rechtsschutz, Kfz-Zulassung, Kfz-Schilderprägebetrieb, privatrechtsgestaltende Willenserklärung, wirtschaftliche Betätigung öffentlicher Verwaltungsträger, Verwaltungsprivatrecht, Zwei-Stufen-Theorie
Stichwort:Verwaltungsprivatrecht
Leitsatz:1. Die Verweisungsvorschrift des § 17 a Abs. 2 GVG ist auch im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren anwendbar; das gilt allerdings nicht für die Vorschrift des § 17 a Abs. 4 Sätze 4 bis 6 GVG über das weitere Beschwerdeverfahren.

2. Für das Rechtsschutzbegehren eines privaten Kfz-Schilderprägebetriebes gegen die Vergabe von Räumen im Gebäude einer Kfz-Zulassungsstelle durch den Landkreis an ein (gemeinnütziges) Konkurrenzunternehmen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 2579/02


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