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Verwaltungspraktikabilität

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 40.08 vom 28.08.2008

Rechtsgebiete:GG, BGB
Schlagworte:Gebühr, Gebührenbemessung, Grundgebühr, verbrauchsunabhängige, Gebührenstaffelung, Vorhalteleistung, Grundstück, unbewohntes, gewerblich ungenutztes, Typengerechtigkeit, Typisierung, Regelungstyp, Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungspraktikabilität, Toleranzbreite, Gleichbehandlungsgebot, Abgabengerechtigkeit, Teilnichtigkeit, Gesamtnichtigkeit
Stichwort:Verwaltungspraktikabilität
Leitsatz:Aus dem Grundsatz der Typengerechtigkeit kann kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund hergeleitet werden, mit dem unterschiedslos Satzungsmängel im Kommunalabgabenrecht schon deswegen für unbeachtlich erklärt werden können, weil ein davon betroffener abgabenrechtlicher Regelungstypus weniger als 10 % der gesamten Regelungsfälle umfasst (im Anschluss an das Urteil vom 29. September 2004 - BVerwG 10 C 3.04 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 43 S. 8 f.).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 40.08



THUERINGER-OVG – Urteil, 4 KO 877/01 vom 23.11.2005

Rechtsgebiete:VwGO, ThürKO, ThürKAG
Schlagworte:Fortsetzungsfeststellungsklage, aufschiebende Wirkung, Satzung, Anzeige, Rechtsaufsichtsbehörde, Beanstandung, Kommunalaufsicht, rechtsaufsichtliche Maßnahme, Auslegung, fehlende Bestimmtheit, Einleitungsgebühr, Gebührenmaßstab, Frischwassermaßstab, Einwohnergleichwert, EGW, Äquivalenzprinzip, Sparanreiz, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verwaltungspraktikabilität, Brunnen, Niederschlagswasser, Beseitigungsgebühr
Stichwort:Verwaltungspraktikabilität
Leitsatz:1. Wird eine kommunale Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt (gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bzw. § 2 Abs. 5 ThürKAG), so ist die Nichtbeanstandung innerhalb der Monatsfrist als negatives Tatbestandsmerkmal für die Wirksamkeit der Satzung und ihrer Inkraftsetzung anzusehen. Die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und ggf. Anfechtungsklage führt nicht dazu, dass die Satzung als unbeanstandet gelten könnte.

2. Zur Systematik und Reichweite der Ermächtigungsgrundlage für kommunalaufsichtliche Maßnahmen gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 und 2 ThürKO.

3. Die rechtsaufsichtliche Prüfung einer Satzung im Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 5 ThürKAG lässt die möglichen Maßnahmen auf Grund der allgemeinen kommunalaufsichtlichen Ermächtigungsgrundlage gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 ThürKO unberührt.

4. Ein Maßstab, der die Einleitungsgebühr nach Einwohnergleichwerten (EGW) bemisst, ist im Hinblick auf das Äquivalenzprinzip dem sog. Frischwassermaßstab unterlegen. Er erfüllt zudem nicht das durch § 12 Abs. 5 Satz 1 ThürKAG angeordnete Gebot, dass die Gebührenbemessung dem schonenden und sparsamen Umgang mit Wasser zu dienen hat (hier Sonderfall, in dem der EGW-Maßstab wegen besonderer Umstände des Einzelfalls bei der Einleitungsgebühr ausnahmsweise zulässig ist).

5. Die mit der Festlegung eines Gebührenmaßstabs verbundene Wahrscheinlichkeitsannahme setzt nicht voraus, dass die zugrunde gelegten Tatsachen ihrerseits erwiesen sind. Vielmehr reicht es grundsätzlich aus, wenn der Satzungsgeber plausible und stichhaltige Anhaltspunkte vorweisen kann, die die Tatsachengrundlage so wahrscheinlich machen, wie es eine sachgerechte Auswahl unter mehreren in Betracht kommenden Maßstäben erfordert.

6. Der EGW-Maßstab ist bei der Beseitigungsgebühr für die dezentrale Entsorgung unzulässig.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 4 KO 877/01

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 645/02 vom 29.11.2004

Rechtsgebiete:GG, VwGO, UStG, EWG RL-388/77
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahrensfehler, Prüfungsmaßstab, erdrosselnde Wirkung, Steuersatz, Betriebsergebnis, Beweiserhebung, Stückzahlmaßstab, Besteuerungsmaßstab, Gleichheitssatz, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, manipulationssichere Zählwerke, Selbstbeschränkungsvereinbarung, Verwaltungspraktikabilität, Kasseninhalte, Schwankungsbreite, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, kalkulatorische Abwälzung, Typisierung, Lenkungszweck, Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers, Umsatzsteuer, Anmeldung zur Umsatzsteuer, Grundsatz zur steuerlichen Neutralität, Darlegungs- und Beweislast, Satzungsmangel, unbillige Härte
Stichwort:Verwaltungspraktikabilität
Leitsatz:Zum Maßstab der Vergnügungssteuer auf Spielapparate.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 645/02

BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 3.04 vom 29.09.2004

Rechtsgebiete:GG, Sächsisches KAG
Schlagworte:Satzungsfehler, Unbeachtlichkeit, Nichtigkeit, Gesamtnichtigkeit, Abgabengerechtigkeit, öffentliche Einrichtung, Einrichtungsbegriff, Typisierung, Pauschalierung, Verwaltungspraktikabilität, Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers, Ergebniskontrolle
Stichwort:Verwaltungspraktikabilität
Leitsatz:Verstöße einer Beitragssatzung gegen höherrangiges Recht können nicht unter Berufung auf den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit deswegen als unbeachtlich behandelt werden, weil die Beitragsmehrbelastung bei rechtmäßiger Satzungsvorschrift nur unwesentlich höher ausfiele.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 3.04


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