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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 18 LP 2/06 vom 09.04.2008

Rechtsgebiete:ArbZVO, NBG, NPersVG
Schlagworte:Ampelkonto, Ansparmodell, Arbeitszeit, langfristige ungleichmäßige Verteilung, Arbeitszeitkonto, Freiwilliges Arbeitszeitkonto, Gleitzeit, Informationsrecht, Mitbestimmung, Sabbatjahr, Verwaltungsordnung, Zeiterfassung
Stichwort:Verwaltungsordnung
Leitsatz:1. Ein Anspruch des Personalrats auf Einsicht in das Arbeitszeitkonto eines Beamten kann dann bestehen, wenn die Regelung zur Führung von Arbeitszeitkonten ihrem Inhalt nach nicht ausschließlich der Kontrolle durch die Dienststelle dient.

2. Die Festlegung einer langfristigen ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit (hier: Herausnahme aus einem im Rahmen der Gleitzeitregelungen zu führenden "Ampelkonto") in Bezug auf nur einen Beschäftigten ohne generellen Charakter unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b NPersVG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 18 LP 2/06




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