JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verwaltungskostengesetz
| Rechtsgebiete: | KG |
| Schlagworte: | Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 5 Abs. 1 S. 1 Konsulargesetz (KG) auf die Behebung wirtschaftlicher Notlagen, Zur Behebung der Notlage unmittelbar dem Hilfsbedürftigen oder einem Dritten zugewendete Sachmittel und Geldmittel als Auslagen i.S.v. § 5 Abs. 5 S. 1 KG, Anwendbarkeit der Vorschriften des Auslandskostengesetzes auf den Auslagenersatzanspruch nach § 5 Abs. 5 S. 1 KG, Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Festsetzung des Erstattungsbetrages nach § 5 Abs. 5 S. 1 KG |
| Stichwort: | Verwaltungskostengesetz |
| Leitsatz: | 1. Der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 Satz 1 KG beschränkt sich nicht auf die Behebung wirtschaftlicher Notlagen. 2. Auslagen im Sinne von § 5 Abs. 5 Satz 1 KG sind die Sach- und Geldmittel, die zur Behebung der Notlage unmittelbar dem Hilfsbedürftigen oder einem Dritten zugewandt werden. 3. Die Vorschriften des Auslandskostengesetzes finden auf den Auslagenersatzanspruch nach § 5 Abs. 5 Satz 1 KG keine Anwendung. 4. Bei der Festsetzung des Erstattungsbetrages nach § 5 Abs. 5 Satz 1 KG ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Dieser kann - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Rückforderung nur eines Teils der Kosten oder in Ausnahmefällen auch den völligen Verzicht auf die Erstattung gebieten. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 13.08 | |
| Rechtsgebiete: | BestattG, NVwKostG |
| Schlagworte: | Kostendeckung, Kostendeckungsprinzip, Leichenschau, Mindestgebühr, Rahmengebühr, Verwaltungsgebühr, Vorauskalkulation |
| Stichwort: | Verwaltungskostengesetz |
| Leitsatz: | 1. Die Höhe einer durch Verordnung nach § 3 NVwKostG eingeführten Mindestgebühr darf den im Einzelfall entstehenden Verwaltungsaufwand überschreiten. 2. Etwaige Fehler bei der Vorauskalkulation einer Mindestgebühr nach § 3 NVwKostG führen nicht zwingend zur Rechtswidrigkeit der Gebührenerhebung. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 34/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwKostG M-V |
| Schlagworte: | Persönliche Gebührenfreiheit, fiskalisch, Amtshandlung, Verwaltungsgebühr, Baugenehmigung, Treu und Glauben |
| Stichwort: | Verwaltungskostengesetz |
| Leitsatz: | Die Gemeinden sind gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG M-V auch im Bereich ihres fiskalischen Handelns von Verwaltungsgebühren befreit, sofern die Amtshandlung nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 L 375/05 | |
| Rechtsgebiete: | ThürVwKostG, ThürWG, ThürKO, ThürKAG, ThürKGG |
| Schlagworte: | Verwaltungsgebühren, persönliche Gebührenfreiheit, Zweckverbände, Eigenbetrieb, umlagefähige Gebühr, kommunale Körperschaft, Kalkulation, ansatzfähige Kosten |
| Stichwort: | Verwaltungskostengesetz |
| Leitsatz: | 1. Zweckverbände sind kummunale Körperschaften im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG. 2. § 3 Abs. 2 Nr. 1 2. Alt. ThürVwKostG greift bereits dann ein, wenn Dritte mit der gegenüber dem Zweckverband erhobenen Gebühr auch nur mittelbar, insbesondere durch Einstellen als Rechnungsfaktor in allgemeine Gebühren, Beiträge oder private Entgelte, belastet werden können. Ob die Gebühr tatsächlich auf Dritte umgelegt wird, ist dagegen unerheblich. 3. § 3 Abs. 2 Nr. 3 2. Halbsatz ThürVwKostG führt nicht zur Gebührenfreiheit, wenn der Eigenbetrieb die bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten seiner kommunalen Körperschaft erhobene Gebühr auf Dritte umlegen kann. Er wird genauso behandelt, wie sein richtlicher Träger "kommunale Körperschaft". Auch für ihn entfällt die Gebührenbefreiung, wenn er die Verwaltungsgebühr auf Dritte umlegen kann. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 896/07 | |
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