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Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle

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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 3.97 vom 03.12.1998

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle, Bebauungsplan, Nichtigkeit, Wirksamkeit, Unwirksamkeit, Gültigkeit, Ungültigkeit, Außerkrafttreten wegen Funktionslosigkeit.
Stichwort:Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle
Leitsatz:Leitsätze:

Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO kann auch die Entscheidung über die Gültigkeit eines Bebauungsplans im Hinblick auf die Frage eines Außerkrafttretens wegen Funktionslosigkeit sein.

Ohne einen substantiierten Vortrag des Antragstellers, der die strengen Anforderungen für das Funktionsloswerden eines Bebauungsplans (BVerwGE 54, 5 <9>) im Einzelfall konkretisiert, besteht für das Normenkontrollgericht im allgemeinen kein Anlaß, von sich aus in eine Prüfung etwaiger Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans einzutreten.

Urteil des 4. Senats vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 4 CN 3.97 -

I. OVG Münster vom 30.06.1997 - Az.: OVG 10a D 93/94.NE -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 3.97




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