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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 364/08 vom 26.02.2009

Rechtsgebiete:LSA-KWG
Schlagworte:Briefwahl, Briefwahlunterlagen, Ergebnisrelevanz, Erheblichkeit, Kommunalwahl, Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsgrundsatz, Verfügungsgewalt, Wahl, Wahlausschuss, Wahlfehler, Wahlhandlung, Wahlvorstand
Stichwort:Verwaltungsgemeinschaft
Leitsatz:1. Die Behandlung von Briefwahlunterlagen im Rahmen der Einbeziehung des Briefwahlergebnisses in das Wahlergebnis des Wahlbezirks (§ 36 Abs. 3 Satz 1 KWG LSA; § 63 KWO LSA) muss öffentlich erfolgen.

2. Wenn nach Zulassung durch den Gemeindewahlleiter (§ 63 Abs. 4 KWO LSA) eine vorzeitige Behandlung der Briefwahlunterlagen an einem anderen Ort als dem Wahlraum erfolgt, ist es erforderlich, dass dies in einer solchen Weise bekannt gemacht wird, dass jeder zur Anwesenheit Befugte sich ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis von Ort und Zeit der vorzeitigen Behandlung verschaffen kann.

3. Es liegt ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften vor, wenn sich die Briefwahlunterlagen nach der Übergabe durch den Gemeindewahlleiter an den Wahlvorstand für einen nicht nur völlig unerheblichen Zeitraum in der alleinigen Verfügungsgewalt eines der Mitglieder des Wahlvorstands befinden.

4. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KWG LSA ist dahingehend auszulegen, dass es auch schon ausreichen kann, wenn nach hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die geltend gemachte Rechtsverletzung die gesetzmäßige Zusammensetzung der zu wählenden Körperschaft bzw. das Ergebnis einer Einzelwahl berührt sein kann. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt grundsätzlich vor, wenn eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende, also nicht nur theoretische, Möglichkeit besteht, dass sich der Wahlfehler auf das konkrete Wahlergebnis ausgewirkt haben kann.

5. Wenn Verfahrensvorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, welche die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge sichern - insbesondere Regelungen zur Öffentlichkeit der Wahl - nicht nur kurzfristig oder in geringfügiger Weise verletzt werden und das Wahlergebnis knapp ist, ist es zur Ergebnisrelevanz der festgestellten Rechtsverletzungen ausnahmsweise ausreichend, wenn die abstrakte Möglichkeit einer Gefährdung des Wählerwillens durch Manipulationen gegeben ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 364/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 8/07 vom 23.01.2009

Rechtsgebiete:LSA-GO, LSA-VwVfG
Schlagworte:Ermessen, Ermessensausübung, Ermessensreduzierung auf Null, Gemeinschaftsvereinbarung, Kommunalaufsicht, Verwaltungsakte, belastender, Verwaltungsgemeinschaft, Zuordnung
Stichwort:Verwaltungsgemeinschaft
Leitsatz:Die in einer kommunalaufsichtsrechtlichen Verfügung gem. § 137 GO LSA enthaltene Verpflichtung einer Gemeinde, eine Vereinbarung zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit anderen Kommunen zu beschließen, ist stets als belastender Verwaltungsakt anzusehen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 8/07

BSG – Urteil, B 4 AS 60/07 R vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:SGB II, BSHG, SGB III, SGG, SGB X
Schlagworte:Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren 1-Euro-Jobs - zulässige Arbeitszeit - Anforderungen an das Angebot der Arbeitsgelegenheit und die Rechtsfolgenbelehrung - Streitgegenstand - Aufhebung des Verwaltungsaktes wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse - Begriff der zusätzlichen Arbeit
Stichwort:Verwaltungsgemeinschaft
Leitsatz:1. Es widerspricht den für Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung geltenden Prinzipien nicht grundsätzlich, wenn für die Ausübung einer derartigen Tätigkeit ein Umfang von bis zu 30 Stunden angesetzt wird. Die zulässige Dauer und der zeitliche Umfang der Inanspruchnahme des Hilfebedürftigen wird durch das Merkmal der Erforderlichkeit gesteuert.

2. Eine Absenkung des Arbeitslosengeld II erfordert, dass das Angebot der Arbeitsgelegenheit hinreichend bestimmt war und der Kläger im zeitlichen Zusammenhang mit dem Angebot über die Rechtsfolgen einer Ablehnung belehrt wurde.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 AS 60/07 R

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 235/06 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:ROG, VwGO
Schlagworte:Entwicklungsplan, regionaler, Grundsätze der Raumordnung, Rechtsnorm, Rohstoffgewinnungsgebiet, Vorbehaltsgebiet
Stichwort:Verwaltungsgemeinschaft
Leitsatz:1. Die Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets iSv § 7 Abs.4 Nr.2 ROG stellt keine andere im Rang unter dem Landesrecht stehende Rechtsvorschrift iSd § 47 Abs. 1 Nr.2 VwGO dar.

2. Grundsätzen der Raumordnung fehlt es am erforderlichen Merkmal der Verbindlichkeit, da sie nur als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu dienen bestimmt und ohne weiteres im Wege der Abwägung überwindbar sind.

3. Die Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets iSv § 7 Abs.4 Nr. 2 ROG stellt einen Grundsatz der Raumordnung dar.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 K 235/06


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