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Verwaltungsgebühr für die Besichtigung und Überwachung einer Apotheke

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 115.98 vom 21.08.1998

Rechtsgebiete:LGebG BW
Schlagworte:Verwaltungsgebühr für die Besichtigung und Überwachung einer Apotheke, Bestimmtheitsgebot, Zurechenbarkeit.
Stichwort:Verwaltungsgebühr für die Besichtigung und Überwachung einer Apotheke
Leitsatz:Leitsatz:

Ist die vorgeschriebene Überwachung und Besichtigung von Apotheken (§ 64 AMG) auf gesetzlicher Grundlage in einem Gebührenverzeichnis eindeutig als kostenpflichtiger Tatbestand ausgewiesen, so ist die Heranziehung des Apothekenbetreibers als Gebührenschuldner mit Blick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot und das Erfordernis individueller Zurechenbarkeit der Amtshandlung keinen Bedenken ausgesetzt (Abgrenzung zu Urteil vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 73.88 - BVerwGE 85, 300).

Beschluß des 8. Senats vom 21. August 1998 - BVerwG 8 B 115.98 -

I. VG Sigmaringen vom 12.12.1996 - Az.: VG 6 K 19/96 -
II. VGH Mannheim vom 02.04.1998 - Az.: VGH 2 S 1148/97 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 115.98




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